wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar