Der Restwert müsste aber im Gutachten drinstehen.Wenn du nicht schuld bist bist du nicht verpflichtet den Wagen der Versicherung zu überlassen.Wenn du ihn selber verkaufst musst du der Versicherung aber den erziehlten Wert mitteilen(Kaufvertrag).Dementsprechend weniger bekommst du von der Versicherung ausbezahlt.
Rein rechtlich darfst du nich mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen.
Wie Hoch ist denn der Restwert?