Original von flakimp
wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
genau um diesen Punkt geht es !

ich könnte mir das auch nicht vorstellen, das es so läuft

steht aber im Gutachachten nicht drin , sind das versicherungsrechtliche Vorschriften oder liegt das im Spielraum der Versicherung ?

Manni