Original von golf123
Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.

Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
ja Ihm zu Glück überhaupt nichts , da sind wir ja auch alle froh drüber,

was den Anwalt betrifft , kann das dann einer nach freier Wahl sein ?

die Rechnung von Ihm dann in die Gesamtabrechung / Versicherung

weist du das verbindlich mit der Abrechnung nach Kostenvoranschlag minus Mwst

ich kenne das auch so von anderen Schäden ( großer Wasserschaden/ Hausratversch. )

Manni