Also: so wie ich es vestanden habe ist A selbstständig als Freiberufler tätig (freier Mitarbeiter ohne vertragliche Bindung, klingt stark danach)!
Folgendes Problem: A muss 'nachweisen', dass er den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzt und das kann er in dem o.g. Fall nicht, da die Fahrten W-A zu den privaten Fahren zählen, damit ist die gesamt 1% Regelung hinfällig, da der Wagen zum Privatvermögen zugeordnet werden muss!
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21.12.2007, 19:40 #15
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Grüße
Peter
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Von steven_79 im Forum Off TopicAntworten: 14Letzter Beitrag: 10.03.2009, 13:37
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