Also: so wie ich es vestanden habe ist A selbstständig als Freiberufler tätig (freier Mitarbeiter ohne vertragliche Bindung, klingt stark danach)!

Folgendes Problem: A muss 'nachweisen', dass er den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzt und das kann er in dem o.g. Fall nicht, da die Fahrten W-A zu den privaten Fahren zählen, damit ist die gesamt 1% Regelung hinfällig, da der Wagen zum Privatvermögen zugeordnet werden muss!