Fahrtenbuch erscheint unsinnig. Bringt nichts bei zuviel Aufwand.
Annahme Wohnung - praxis = 100 km bedeutet 100 hin und 100 zurück?
1% Regelung = 5.700 Euro plus 17.100 Euro minus 7.200 Euro (wenn die Entfernungspauschale weiter Bestand hat) = 15.600,00 unentgeltliche Wertabgabe (ehemals Eigenverbrauch) = wie Einnahme dagegen alle Kosten!
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21.12.2007, 14:57 #1
Steuerberater oder steuererfahrene Personengesellschafter hier? Geschäftswagenfrage
Hi!
Ich habe eine kurze Frage zu Geschäftswagen bei Freiberuflern. Ich blicke da in Sachen Privatfahrten, betriebliche Fahrten und Fahrten zum Arbeitsplatz nicht so ganz durch.
Kurz: A interessiert sich für ein Fahrzeug, Bruttolistenpreis € 47.500,--. A würde 10% bekommen, wenn er bar zahlt.
A hat außerdem zwei Leasingangebote je für 2 Jahre (50.000 km/Jahr). Eines beträgt ca. € 1.000,--/Monat incl. MwSt., das andere € 580,--/Monat mit € 10.000,-- Anzahlung.
Problem: Die Entfernung Heim - Praxissitz beträgt 100 km
Somit wird folgendes an jährlichen Fahrleistungen geschätzt:
Fahrten zum Arbeitsplatz: 45.000 km,
Privatfahrten: 3.000 km,
Betriebliche Fahrten: 2.000 km.
Kann jemand grob überschlagen, was A das Auto bei den verschiedenen Optionen effektiv kosten würde (bei angenommenem Spitzensteuersatz?). Eine Ansparabschreibung für 2007 wäre auch möglich.
Vielen Dank vorab!Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 15:48 #2
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21.12.2007, 16:05 #3Original von Black RS
Fahrtenbuch erscheint unsinnig. Bringt nichts bei zuviel Aufwand.
Annahme Wohnung - praxis = 100 km bedeutet 100 hin und 100 zurück?
1% Regelung = 5.700 Euro plus 17.100 Euro minus 7.200 Euro (wenn die Entfernungspauschale weiter Bestand hat) = 15.600,00 unentgeltliche Wertabgabe (ehemals Eigenverbrauch) = wie Einnahme dagegen alle Kosten!
Hmm?
Was sind die € 17.100,--? Kommen die von den Fahrten zum Arbeitsplatz? Wird A am Ende steuerlich bestraft, wenn er einen Geschäftswagen nimmt?Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 16:18 #4
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Ich gebe ehrlich zu: ich habe die Berechnung auch nicht ganz verstanden...
Aus meiner Sicht ergibt die 1%-Regelung 475,- € (Auto) + 1.425,- € (0,03% x 100 km) eine Steuerlast von 1.900,- Euro. Dies bezieht sich aber auf eine Verrechnung als normaler Angestellter, d.h. das würde ein Angestellter versteuern müssen, wenn er den Karren von seinem Chef gestellt bekommt. Da helfen auch die 10% Nachlass nichts (nebenbei: was ist das für ein Auto? Unter 20% gilt ja heute schon fast als Abzocke, und die Leasingraten... naja...), denn die Steuerlast bezieht sich auf den Listenpreis.
Insofern: die Art der Versteuerung hängt ganz von Der Konfiguration Deines "Freiberufes" ab, eine pauschale Aussage ist m.E. schwierig. Daher also: sorry, ich kann Dir auch nicht helfen, aber ein Tipp: normalerweise müsste Dir Dein Steuerberater helfen, das ist sein Job...Bunt sei das Dasein - und granatenstark!
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21.12.2007, 17:05 #5Original von hart-metall
Ich gebe ehrlich zu: ich habe die Berechnung auch nicht ganz verstanden...
Aus meiner Sicht ergibt die 1%-Regelung 475,- € (Auto) + 1.425,- € (0,03% x 100 km) eine Steuerlast von 1.900,- Euro. Dies bezieht sich aber auf eine Verrechnung als normaler Angestellter, d.h. das würde ein Angestellter versteuern müssen, wenn er den Karren von seinem Chef gestellt bekommt. Da helfen auch die 10% Nachlass nichts (nebenbei: was ist das für ein Auto? Unter 20% gilt ja heute schon fast als Abzocke, und die Leasingraten... naja...), denn die Steuerlast bezieht sich auf den Listenpreis.
Insofern: die Art der Versteuerung hängt ganz von Der Konfiguration Deines "Freiberufes" ab, eine pauschale Aussage ist m.E. schwierig. Daher also: sorry, ich kann Dir auch nicht helfen, aber ein Tipp: normalerweise müsste Dir Dein Steuerberater helfen, das ist sein Job...
War aber erst die erste Verhandlungsrunde beim ersten Händler...
A wird seinen Steuerberater sowieso kontaktieren, allerdings erst in 2 Wochen wegen UrlaubsBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 18:48 #6
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Wäre umziehen nicht ne bessere Alternative ?... rechne das mal auf 5 oder 10 Jahre....
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21.12.2007, 19:11 #7
A ist freier Mitarbeiter in einer Kanzlei und hat keinerlei vertragliche Bindung, nur die Aussicht, in einem oder zwei Jahren evtl. Partner zu werden.
Schlechte Voraussetzungen, um sein Eigenheim und den Job der Lebensgefährtin jetzt aufzugeben. In ein, zwei Jahren wird's wie gesagt anders aussehen. A hat schließlich keine Lust, jeden Tag 10-11 h zu arbeiten und dann 2 bis 2,5 h im Auto zu verplempern, das ist viel schlimmer als die Kohle! Zusätzlich zum Unfallrisiko, man ist ja nicht alleine.
Bis dahin würde A aber gerne statt eines 14 Jahre alten 1,6l Golfs mit 60 PS ein komfortables neues deutsches Mittelklassefahrzeug nutzen....
So, wie sich das momentan abzeichnet, wird sich das wohl für A kaum rentieren, oder?
1 % private Nutzung
+
0,03 %/km *100 km (= 3 %)
=
4 % zu versteuernder geldwerter Vorteil monatlich.
Das entspricht ca. € 1900,-- zusätzlich zu versteuerndes monatliches Einkommen. Abzugsfähig wären aber im Gegenzug nur etwa € 1000,-- vom Leasing.
Bedeutet das, dass A, obwohl er investiert, mehr Steuern zahlen muss als wenn er nicht investiert?Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 19:14 #8
da wäre mir die ganze kohlesparerei schnurzpiep - jeden tag 200 km mit einem 14 jahre alten golf - das ist ja folter
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
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21.12.2007, 19:15 #9
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Alternative Wochenendheimfahrer ?
Gruss Mike
116710
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21.12.2007, 19:16 #10Original von Essentials
da wäre mir die ganze kohlesparerei schnurzpiep - jeden tag 200 km mit einem 14 jahre alten golf - das ist ja folterBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 19:17 #11
na dann gute heimfahrt, A - ich fühl mit dir
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
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21.12.2007, 19:20 #12
Ist in dem Fall ein Freiberufler also kein Selbständiger?
Hier wurde bisher nur der Fall diskutiert, dass der Wagen einem Angestellten von der Firma überlassen wird und dementsprechend der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Oder sehe ich das falsch?
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21.12.2007, 19:21 #13Original von golf123
Alternative Wochenendheimfahrer ?
Beziehung vor Geld vor Auto.
Schönen Abend!Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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21.12.2007, 19:34 #14
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Original von MacLeon
Original von golf123
Alternative Wochenendheimfahrer ?
Beziehung vor Geld vor Auto.
Schönen Abend!Gruss Mike
116710
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21.12.2007, 19:40 #15
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Also: so wie ich es vestanden habe ist A selbstständig als Freiberufler tätig (freier Mitarbeiter ohne vertragliche Bindung, klingt stark danach)!
Folgendes Problem: A muss 'nachweisen', dass er den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzt und das kann er in dem o.g. Fall nicht, da die Fahrten W-A zu den privaten Fahren zählen, damit ist die gesamt 1% Regelung hinfällig, da der Wagen zum Privatvermögen zugeordnet werden muss!Grüße
Peter
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