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Thema: fragen an die juristen
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03.12.2007, 16:44 #41ehemaliges mitgliedGastOriginal von alexis
Original von Ticktacktom
Original von alexis
Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)
Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.
Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))
looooool......wie geil ist das denn
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03.12.2007, 21:42 #42
- Registriert seit
- 08.10.2006
- Beiträge
- 1.260
Original von Ticktacktom
Original von knieschleifer
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!
Allerbeste Grüße, Thomas!
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