Original von alexis
termi hast da nen tip?Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)
Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.
Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))![]()
Auch große Bäume kann man fällen !![]()
Ergebnis 21 bis 40 von 42
Thema: fragen an die juristen
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02.12.2007, 17:06 #21
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Ganz allgemein und ohne Bezug auf den Einzelfall:
Es kommt darauf an, mit was gedroht wird. "Schwere Körperverletzung" oder "Totschlag" z. B. sind Verbrechen (Mindeststrafandrohung nicht unter 1 Jahr), die Drohung damit ist strafbar. Wenn also Handlungen angedroht werden, die dieses Kaliber haben, ist das strafbar. Die Tatsache, dass bei der Drohung keine Zeugen anwesend gewesen sind, ändert daran nichts.
Wenn einem dergleichen passiert: ggf. Anzeige erstatten, Umstände erläutern, Sachverhalt bei der Polizei plausibilisieren.
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
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02.12.2007, 17:13 #22SUB OWNERGast
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02.12.2007, 19:11 #23
Nun denn, schalt ich mich doch mal ein, obwohl ich hier im Forum "aus Spass" und nicht beruflich bin.
15 Jahre als Strafverteidiger haben mich gelehrt: "Hunde, die bellen, beißen nicht!"
Das ist natürlich keine Aussage, die Dir Sicherheit gibt, stimmt aber trotzdem!
Dass die Polizei erst tätig wird, wenn "was passiert" ist, stimmt aber genau so, deshalb haben meine "Vorschreiber" leider Recht!
Was also rate ich?
1. trotzdem die Polizei von der bedrohlichen Situation informieren! Letztlich sind die zur "Gefahrenabwehr" da und nicht bloß zur "Verwaltung" bereits "verwirklichter Gefahren"! Auf § 241 StGB wurde bereits sehr richtig hingewiesen!
2. suche "Deinen Hausanwalt" auf. Der soll dem Übeltäter nen eindeutigen Brief schreiben! "Papier ist zwar geduldig", aber ne Formulierung -wie die folgende- kann "Wunder wirken"!
Vorschlag:
"Sehr geehrter Herr XY,
ich vertrete Herrn XZ. Sie bedrohen meinen Mandanten in einer Weise, die strafbar ist. Auf § 241 StGB weise ich zu Ihrer Information hin. Weiter darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich -mit gleicher Post- die Strafverfolgungsbehörde von Ihrem kriminellen Tun in Kenntnis gesetzt habe,
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde! Ein Alibi zur Tatzeit würde Ihnen übrigens nichts nutzen, da dieses nicht ausschließt, dass Sie Anstifter des Deliktes sind!
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt."
So könnte ein Anwaltsschreiben aussehen, das den Täter zur "Raison" bringt. Ob man ne "Unterlassungserklärung" beifügt, will ich der Einschätzung Deines Anwalts/Anwältin gerne überlassen!
Allerbeste Grüße, Thomas!Beste Gruesse , Tom
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02.12.2007, 19:16 #24
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- 4.421
Themenstarter
Original von knieschleifer
Nun denn, schalt ich mich doch mal ein, obwohl ich hier im Forum "aus Spass" und nicht beruflich bin.
15 Jahre als Strafverteidiger haben mich gelehrt: "Hunde, die bellen, beißen nicht!"
Das ist natürlich keine Aussage, die Dir Sicherheit gibt, stimmt aber trotzdem!
Dass die Polizei erst tätig wird, wenn "was passiert" ist, stimmt aber genau so, deshalb haben meine "Vorschreiber" leider Recht!
Was also rate ich?
1. trotzdem die Polizei von der bedrohlichen Situation informieren! Letztlich sind die zur "Gefahrenabwehr" da und nicht bloß zur "Verwaltung" bereits "verwirklichter Gefahren"! Auf § 241 StGB wurde bereits sehr richtig hingewiesen!
2. suche "Deinen Hausanwalt" auf. Der soll dem Übeltäter nen eindeutigen Brief schreiben! "Papier ist zwar geduldig", aber ne Formulierung -wie die folgende- kann "Wunder wirken"!
Vorschlag:
"Sehr geehrter Herr XY,
ich vertrete Herrn XZ. Sie bedrohen meinen Mandanten in einer Weise, die strafbar ist. Auf § 241 StGB weise ich zu Ihrer Information hin. Weiter darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich -mit gleicher Post- die Strafverfolgungsbehörde von Ihrem kriminellen Tun in Kenntnis gesetzt habe,
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde! Ein Alibi zur Tatzeit würde Ihnen übrigens nichts nutzen, da dieses nicht ausschließt, dass Sie Anstifter des Deliktes sind!
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt."
So könnte ein Anwaltsschreiben aussehen, das den Täter zur "Raison" bringt. Ob man ne "Unterlassungserklärung" beifügt, will ich der Einschätzung Deines Anwalts/Anwältin gerne überlassen!
Allerbeste Grüße, Thomas!
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02.12.2007, 19:33 #25
Ah, da ließe sich was machen. Ich wiege auch 95 kg.
Bin aber nur 1,92m und kein Boxer und ein kleines bisschen feige.Viele Grüße,
Steffen
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02.12.2007, 19:41 #26ehemaliges mitgliedGastOriginal von knieschleifer
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!
Allerbeste Grüße, Thomas!
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02.12.2007, 19:43 #27Original von Ticktacktom
Original von knieschleifer
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!
Allerbeste Grüße, Thomas!Gruß Konstantin
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02.12.2007, 19:46 #28ehemaliges mitgliedGast
aber der Typ sollte auch nicht gleich in Gelächter ausbrechen, wenn er einen Anwaltsbrief kriegt......und bei halbwegs gerichtserfahrenen Leuten löst zumindest der Hinweis auf Untersuchungshaft schnell Gelächter aus......die wissen nämlich auch, daß es neben dem dringenden Tatverdacht auch eines Haftgrundes (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) bedarf......
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02.12.2007, 19:50 #29Original von Ticktacktom
aber der Typ sollte auch nicht gleich in Gelächter ausbrechen, wenn er einen Anwaltsbrief kriegt......und bei halbwegs gerichtserfahrenen Leuten löst zumindest der Hinweis auf Untersuchungshaft schnell Gelächter aus......die wissen nämlich auch, daß es neben dem dringenden Tatverdacht auch eines Haftgrundes (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) bedarf......
Du hast ja Recht!
Solange Du nicht in einen Kindergarten gehst und dort alle mit einer Machete kleinhackst, wirst Du ein Gefängnis bei uns nie von Innen sehen.
Wenn der Kerl Erfahrung beeindruckt Ihn das nicht, wär dann eher lustig!Gruß Konstantin
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02.12.2007, 20:11 #30
Tom,
das mit §112 ist schon klar.Aber es geht doch um ne "qualifizierte Drohgebärde"gegenüber dem Täter!
Soll man dem schreiben: "ob der Staatsanwalt U-Haft beantragt ist fraglich, wegen Haftgrund"????
Beste Gruesse , Tom
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02.12.2007, 20:24 #31
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Themenstarter
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:
am besten in den hals!
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02.12.2007, 20:33 #32
Und was ist mir seiner Familie ? Willste die etwa weiterleben lassen? Und seine Nachbarn ? Sein Hund ?
Werd mal wieder locker, Digga
PS: Beachte auch meine Sig
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02.12.2007, 20:34 #33SUB OWNERGast
O - Ton alexis : abstechen die ratte ! das hilft und man hat ruhe !
Nicht doch , lool !
Sowas nennen Spießer und Uniformträger Anstiftung zu einer Straftat !
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02.12.2007, 20:45 #34
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Original von KVSUB
Solange Du nicht in einen Kindergarten gehst und dort alle mit einer Machete kleinhackst, wirst Du ein Gefängnis bei uns nie von Innen sehen.
Weltklasse!!!!
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02.12.2007, 20:46 #35
PS Tom:
wir sind uns einig, dass der Kerl nicht "in Gelächter ausbrechen soll", wenn er nen Anwaltsbrief kriegt.
Aus meiner Erfahrung ist das aber eher der Fall, wenn man -überspitzt skiziert- schreibt: "sei doch lieb, sonst erhebe ich Klage"
Um nen gewaltbereiten Mit-"Menschen" zu disziplinieren, bedarf es der "Drohung" mit Knast, sonst hilft nix! Und da ist -imo- der Hinweis auf U-Haft schon ne Option!
Ob die "Knastbrüder" (zwischen Frankfurt und Kassel kenn`ich hunderte) wissen, dass ein Haftgrund (Fluchtgefahr etc) notwendig ist, halte ich nämlich für fraglich; so wie ich die Szene kenne, eher für unwahrscheinlich!
Wenn überhaupt ein Brief unserem Member helfen soll, dann ein "wenig moderater"!
Beste Grüße, Thomas!Beste Gruesse , Tom
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03.12.2007, 00:42 #36Original von alexis
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:
am besten in den hals!
Aber von der Bullerei brauchst nicht viel erwarten.
Die werden erst aktiv wenn wat passiert ist.
Wenn du aus Rostock wärst hätte ich evtl. Hilfe für dich.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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03.12.2007, 09:08 #37
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Original von alexis
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:
am besten in den hals!
*seufz* Irgendwie könnte man meinen Du legst es darauf an
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03.12.2007, 10:06 #38
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Themenstarter
hast recht,ansonsten muß er die ganze härte des gesetzes kennenlernen!
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03.12.2007, 16:33 #39ehemaliges mitgliedGast
Genau....gleich aufhängen !!! Prozeß gibts post mortem ........
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03.12.2007, 16:38 #40
"I shot a man in Reno just to watch him die" dideldum
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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