In dem Fall dürfte (Kein Gewähr!) der Zeitpunkt der Einfuhr massgebend sein. Der Tag an dem das Ruhekissen härter wurde. Ob für Steuerhinterziehung auch Fristverlängerungen gelten weiss ich nicht
Wer seine Umsatzsteuer jährlich abgibt,muss bei der Einfuhr trotzdem anmelden. Und das ist ja nicht passiert. In deinem fiktiven Fall.
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01.12.2007, 08:51 #1Gesperrter User
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RE: Frage zur Umsatzsteuer - Verjährung
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