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  1. #1
    Explorer Avatar von leech
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    ... reine vitrinenstücke darf jeder haben.ist eines von genannten merkmalen nicht erfüllt,ist das ding "führfähig".

    ebenfalls zu den "verbotenen gegenständen" im sinne des führens sind faustmesser ( push dagger).ebenso für die dinger,die umgangssprachlich als butterfly-messer bekannt sind.ebenfalls für fallmesser (die dinger,bei denen durch schleuderbewegung die klinge aus dem griffstück schnalzt).
    Um da noch mal ins Detail zu gehen: "ebenfalls zu den verbotenen Gegenständen" ist glaube ich hier etwas misverständlich.

    Ja - ersteres (vermittels öffnungshilfe (pin oder daumeneingriffsöffnung) einhändig UND selbsttätig feststellendes Messer) ist nicht erlaubt zu führen, allerdings sind die nachfolgend gelisteten Messer verbotene Gegenstände --> also deren Erwerb und Besitz ist verboten (nicht so bei den genannten Vitrinenstücken).

    Also durchaus ein Unterschied zwischen einem durch Federkraft unterstützes Messer und den genannten Butterfly-, Faust- und Fallmesser.
    Geändert von leech (13.02.2017 um 09:39 Uhr)
    Viele Grüße

    Michael

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