Um da noch mal ins Detail zu gehen: "ebenfalls zu den verbotenen Gegenständen" ist glaube ich hier etwas misverständlich.
Ja - ersteres (vermittels öffnungshilfe (pin oder daumeneingriffsöffnung) einhändig UND selbsttätig feststellendes Messer) ist nicht erlaubt zu führen, allerdings sind die nachfolgend gelisteten Messer verbotene Gegenstände --> also deren Erwerb und Besitz ist verboten (nicht so bei den genannten Vitrinenstücken).
Also durchaus ein Unterschied zwischen einem durch Federkraft unterstützes Messer und den genannten Butterfly-, Faust- und Fallmesser.
Ergebnis 1 bis 20 von 3541
Thema: Show Your Edc!
Hybrid-Darstellung
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13.02.2017, 09:38 #1
Geändert von leech (13.02.2017 um 09:39 Uhr)
Viele Grüße
Michael
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