korrekt...rein nach der wahren auslegung ist ein wave nicht führfähig. erfüllt beide merkmale.einhändig öffenbar UND selbsttätig feststellend.

die hintertür "werkzeug" kann einen retten..muss aber nicht.hast du im ernstfalls so ein gerät eingesetzt und der staatsanwalt einen besonders miesen tag,siehst du in die röhre.

ich jedenfalls hänge mir mein wave nicht mehr an den gürtel....habe keine antriebe,meine erlaubnisse zu versieben.