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  1. #1
    Steve McQueen
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  2. #2
    Yacht-Master Avatar von tbdbg
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    Danke leech
    Gruß Thomas
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  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Thomas Crown
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    leech: Was ist das für ein kleines Messer? - Danke.
    Cheers, Timo

  4. #4
    Explorer Avatar von leech
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    Hi Timo,

    es ist ein Kershaw Chive Damascus. Kein besonderer Stahl, aber durch die Größe ein ständiger Wegbegleiter. Ein optimaler Begleiter und optisch sehr schön.

    https://www.amazon.com/Kershaw-Damas...=kershaw+chive
    Viele Grüße

    Michael

  5. #5
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    Zitat Zitat von leech Beitrag anzeigen
    Hi Timo,

    es ist ein Kershaw Chive Damascus. Kein besonderer Stahl, aber durch die Größe ein ständiger Wegbegleiter. Ein optimaler Begleiter und optisch sehr schön.

    https://www.amazon.com/Kershaw-Damas...=kershaw+chive
    asisted opening knife... sind die dinger mit der schnellöffnungshilfe in D nicht verboten?

  6. #6
    Explorer Avatar von leech
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    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    asisted opening knife... sind die dinger mit der schnellöffnungshilfe in D nicht verboten?
    Hi,

    nein - verboten sind sie nicht. Solange das Messer seitlich öffnet, einsitig geschliffen ist und nicht länger als 8,5cm ist. Einzig das "führen" dieses Messers ist etwas problematisch:

    Erlaubt ist das führen wenn es im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Also ziemlich schwammig (anerkannter Zweck...).

    Auf Nummer sicher geht man, wenn man einfach die Feder ausbaut.
    Viele Grüße

    Michael

  7. #7

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Thomas Crown
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    Cheers, Timo

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Ja, Einhandmesser sind verboten. Es sei denn Du bist Bergsteiger und führst das in Deiner Bergsteigerausrüstung mit. Aber dann auf dem Weg in die Berge eben nicht zugriffsbereit transportieren.

  10. #10
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    ok, danke... hilft es, wenn man den pin abschraubt? legitimiet es das messer dann wieder?

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Vielleicht. Ich würde lieber gleich ein passendes kaufen. Alleine die Diskussion wäre es mir nicht wert.

  12. #12
    Yacht-Master Avatar von henri_san
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    Aber wie stehen die Chancen, dass man zufällig damit kontrolliert wird?
    "An enthusiast looks at the watch 10 times without looking at the time."

    Gruß, Henri

  13. #13
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    das eine Mal reicht dann schon.

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Verstoß gegen das Waffengesetz. Ist teuer und wenn Du Besitzer einer WBK bist, kannst Du die gleich auch mit abgeben.

    Man kann auch einfach akzeptieren dass das verboten ist und sich was passenden kaufen. Da gibt es auch andere nette, legale Sachen.

  15. #15
    Steve McQueen
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    Stell dir einfach vor, du gerätst mit so einem Messer in der Tasche ohne es zu benutzen in einen Konflikt (unverschuldet, in D) ... dann Prost-Mahlzeit ...

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Genau das. Dann hast Du vor Gericht immer die A-Karte, weil Du mit den anderen in einen Topf geworfen wird. Lohnt nicht.

  17. #17
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    vorsicht...

    der teufel steckt wie immer im detail...ein vermittels öffnungshilfe (pin oder daumeneingriffsöffnung) einhändig UND selbsttätig feststellendes messer ist unabhängig seiner länge,form oder oder wie auch immer geschliffener klinge IMMER verboten. verboten im sinne des führens. reine vitrinenstücke darf jeder haben.ist eines von genannten merkmalen nicht erfüllt,ist das ding "führfähig".



    ebenfalls zu den "verbotenen gegenständen" im sinne des führens sind faustmesser ( push dagger).ebenso für die dinger,die umgangssprachlich als butterfly-messer bekannt sind.ebenfalls für fallmesser (die dinger,bei denen durch schleuderbewegung die klinge aus dem griffstück schnalzt).

    bei beidseitig geschliffenen klingen kommt es auf das verhältnis von "hauptschneide" und zweiter schneide an.

    wenn selbst das durchtrennen eines sicherheitsgurtes das (mit) führen im auto kein hinreichender grund für eine ausnahme des führverbotes oben genannter gegenstände darstellt,wäre ich mit einer ungeprüften rechtsauslegung stets vorsichtig.

    speziell als inhaber besonderer erlaubnisse,die einem den umgang mit gegenständen,bei denen dinge vermittels gespannter gase durch läufe gertrieben werden,erlauben.

    nimmt man den pin heraus,so wird aus dem gezeigten messer ein normales,feststellbares messer,welches einem keine probleme bereitet.also beim führen.
    Geändert von pfandflsche (13.02.2017 um 09:19 Uhr)
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  18. #18
    Explorer Avatar von leech
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    ... reine vitrinenstücke darf jeder haben.ist eines von genannten merkmalen nicht erfüllt,ist das ding "führfähig".

    ebenfalls zu den "verbotenen gegenständen" im sinne des führens sind faustmesser ( push dagger).ebenso für die dinger,die umgangssprachlich als butterfly-messer bekannt sind.ebenfalls für fallmesser (die dinger,bei denen durch schleuderbewegung die klinge aus dem griffstück schnalzt).
    Um da noch mal ins Detail zu gehen: "ebenfalls zu den verbotenen Gegenständen" ist glaube ich hier etwas misverständlich.

    Ja - ersteres (vermittels öffnungshilfe (pin oder daumeneingriffsöffnung) einhändig UND selbsttätig feststellendes Messer) ist nicht erlaubt zu führen, allerdings sind die nachfolgend gelisteten Messer verbotene Gegenstände --> also deren Erwerb und Besitz ist verboten (nicht so bei den genannten Vitrinenstücken).

    Also durchaus ein Unterschied zwischen einem durch Federkraft unterstützes Messer und den genannten Butterfly-, Faust- und Fallmesser.
    Geändert von leech (13.02.2017 um 09:39 Uhr)
    Viele Grüße

    Michael

  19. #19
    Yacht-Master Avatar von tbdbg
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    Dann dürfte ich mein Leatherman "Wave" auch nicht mehr am Gürtel tragen.
    Das Messer hat auch eine eingearbeitete Öse zum Aufklappen. Oder zählt das als Werkzeug?
    Gruß Thomas
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  20. #20
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    korrekt...rein nach der wahren auslegung ist ein wave nicht führfähig. erfüllt beide merkmale.einhändig öffenbar UND selbsttätig feststellend.

    die hintertür "werkzeug" kann einen retten..muss aber nicht.hast du im ernstfalls so ein gerät eingesetzt und der staatsanwalt einen besonders miesen tag,siehst du in die röhre.

    ich jedenfalls hänge mir mein wave nicht mehr an den gürtel....habe keine antriebe,meine erlaubnisse zu versieben.
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