Kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen![]()
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08.11.2007, 15:51 #1
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Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
Status.
Leasing endet am 30.11.2007
Ich möchte am 30.11.2007 Barzahlung gegen Brief beim Händler.
Der ruft heute an. Brief von POST verloren..... Aufbietung durch Leasinggesellschaft... Dauer 4-6 Wochen. Er zahlt die Rechnung nicht, bis der Brief da ist. Zahlungsziel bei Leasinggesellschaft 2.12.2007 .Ich stehe als Eigentümer im Brief.
Er sagt. "Sie fahren den Wagen bis Brief da ist, und wir wickeln die Sache dann ab."
Frage: was tun... abwarten.... oder holen die mir das Auto unterm Hintern weg..? Ich trau dem Händler nicht.
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08.11.2007, 15:55 #2Andreas
First 7
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08.11.2007, 16:02 #3
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RE: Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
Ruf doch die Leasing an?
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08.11.2007, 16:03 #4ehemaliges mitgliedGast
solang du nichts bezahlt hast, halb so schlimm. die eigentliche kaufabwicklung machts du ja ohnehin mit dem händler, nicht mit der bank. wenn dieser dir zusagt, das auto zu betrag x zu kaufen, sehe ich da kein problem. ob er nun den restwert an die bank zahlt oder nicht, kann dir egal sein, wenn du einen kv vom händler hast.in jedem fall hat der händler ausschließlich gegenüber der bank eine rückkaufverpflichtung, nicht du
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08.11.2007, 16:05 #5
RE: Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
Original von honi
Ich stehe als Eigentümer im Brief.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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08.11.2007, 16:06 #6
RE: Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
Original von cardealer
Original von honi
Ich stehe als Eigentümer im Brief.Andreas
First 7
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08.11.2007, 16:07 #7
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Themenstarter
Ich hab schon die Rechnung vom Händler, habe ihm aber gesagt, dass ich bar bezahlen will im Tausch mit Brief. Nur wenn er sich jetzt mit der Bank überwirft und nicht bezahlt, hat doch die Bank immer noch den Eigentumsvorbehalt, ich kann doch vom Händler nichts kaufen, was dem nicht gehört, oder....?
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08.11.2007, 16:08 #8ehemaliges mitgliedGast
eigentümer ist die bank bis zur bezahlung durch den händler! dann geht das eigentum des händlers durch den kaufvertrag und die bezahlung von honi auf eben diesen über.
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08.11.2007, 16:10 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von honi
Ich hab schon die Rechnung vom Händler, habe ihm aber gesagt, dass ich bar bezahlen will im Tausch mit Brief. Nur wenn er sich jetzt mit der Bank überwirft und nicht bezahlt, hat doch die Bank immer noch den Eigentumsvorbehalt, ich kann doch vom Händler nichts kaufen, was dem nicht gehört, oder....?
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08.11.2007, 18:37 #10
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Themenstarter
Also nochmals korrigiert.
Ich stehe als Halter im Brief.
Ich habe einen gültigen Kaufvertrag
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
Warte ich jetzt, bis der Händler den Brief nach Aufbietung hat 6-8 Wochen erhält( in der verstreicht das Zahlungsziel des Händlers mit unebkannten Konsequenzen) und bezahle dann bei Erhalt des Briefes?
Oder kann ich durch Kaufpreisebegleichung an den Händler schon das nicht mehr nehmbare Eigentum erhalten, obwohl er mir nicht den Brief aushändigt.
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08.11.2007, 20:03 #11
das ist ne gute Frage, Juristen vor!
Viele Grüße, Manuel
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09.11.2007, 10:42 #12
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Themenstarter
Ich glaube, die Kernfrage für mich ist: hat die Bank nur eine Forderung an den Händler über die Summe des Fahrzeugs, die sie dann über ein Mahnverfahren bekommen kann oder hat sie über einen Eigentumsvorbehalt direkten Zugriff auf das Fahrzeug.
Wenn die Bank nur ne Geldforderung an den Händler hat, könnte ich ja im Fall der Fälle die Rechung über den Wagenkauf einfach gegen Quittung beim Händler begleichen und wäre dann mit gültigem Kaufvertrag und Haltereintrag im Brief automatisch Eigentümer?
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09.11.2007, 11:03 #13
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die Bank bleibt mit nahezu 100%iger Sicherheit Eigentümer des Fahrzeugs, bis der Händler den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.
Keine Zahglung des KP durch Händler an die Bank = kein Eigentum des Händelrs = keine Möglichkeit für Dich, das Eigentum des Fahrzeugs vom Händler zu erhalten.
Wer im KfZ-Brief steht, ist für die Frage des Eigenums am Fahrzeug irrelevant, dass kann höchstens bei einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten eine Rolle spielen, nicht aber im vorliegenden Fall.
Grüsse, JanGrüsse, Jan
He was ambushed with a cake.
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09.11.2007, 11:05 #14
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Scheint sich wohl nicht um einen seriösen Markenhändler zu handeln? Ein Brief kann schon mal verschwinden, frage doch bei der Leasing nach ob das stimmt - dann ist alles ok.
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09.11.2007, 13:15 #15
Also, mir fällt hier spontan §932 BGB ein, demnach:
Absatz 1:
Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört...
weiter steht da aber auch in ABS 2 das es ein gutgläubiger Erwerb sein muss, d.h. die Sache zieht hier nicht, da honi ja schon vermutet das etwas nicht stimmt und somit nicht im guten Glauben ist!
Von daher bleibt die Bank Eigentümer.
Fertige Juristen, bitte korrigiert mich!Grüße
Felix
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09.11.2007, 14:14 #16
Ist egal wer im Brief steht, derjenige der das Eigentum beweisen kann, hier die Leasing, bleibt Eigentümer.
Wenn Du Deinem Händler nicht vertraust kontaktiere Deinen Leasinggeber.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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09.11.2007, 15:59 #17
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Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??VG
Udo
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09.11.2007, 16:03 #18Original von hugo
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??
und das stimmt so nicht:
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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09.11.2007, 16:08 #19ehemaliges mitgliedGastOriginal von cardealer
Original von hugo
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??
und das stimmt so nicht:
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
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09.11.2007, 16:11 #20
die Banken gehen aber schon recht lässig mit den Briefen um die kommen immer als normaler Brief
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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