Ich glaube, die Kernfrage für mich ist: hat die Bank nur eine Forderung an den Händler über die Summe des Fahrzeugs, die sie dann über ein Mahnverfahren bekommen kann oder hat sie über einen Eigentumsvorbehalt direkten Zugriff auf das Fahrzeug.
Wenn die Bank nur ne Geldforderung an den Händler hat, könnte ich ja im Fall der Fälle die Rechung über den Wagenkauf einfach gegen Quittung beim Händler begleichen und wäre dann mit gültigem Kaufvertrag und Haltereintrag im Brief automatisch Eigentümer?
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09.11.2007, 10:42 #12Yacht-Master
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