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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Kartoffelnase
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    Datum schaltet unterschiedlich....

    bei meinen Uhren.......

    Die 16613 schaltet 4 Minuten nach Mitternacht; die 16610 1,5 Minuten vor Mitternacht; die alte DJ 16013 ungefähr 2,5 Minuten nach Mitternacht und die Omega PO 3,5 Minuten vor Mitternacht..........


    Da ich denke, das die "Hebelchen" in den Uhren eigentlich immer genau 24.00 Uhr schalten werden, liegt es denn dann an dem Geschick des Uhrmachers, der die Zeiger aufsetzt.................

    Was ich meine ist, das die Zeiger nicht genau in der Stellung 24 Uhr auf die Welle aufgesteckt wurden...............


    Wer kann mir die genaue Antwort geben............



    Danke


    Gruß Uwe
    Ihr seid O.K. Ich bin O.K. Zusammen sind wir fantastisch

  2. #2
    Air-King
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    meine 16750 aus 91, wechselt das datum erst nach Mitternach und um genau zu sein nach 1 Stunde und 45 Minuten obwohl vor kurzen laut Konzi die revi durchgeführt wurde???? Kann ich dann davon ausgehen das gar keine revi durchgeführt wurde oder wurde es einfach vergessen und nur das wichtigste gemacht was denkt ihr??

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Xandi
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    Auf jeden Fall wurden die Zeiger komplett falsch gesetzt und das würde ich umgehend reklamieren. Und solltest Du Zweifel haben ob überhaupt eine Revi durchgeführt wurde, bleibt Dir nur der Gang zu einem anderen Konzi/Uhrmacher, der die Uhr überprüft und (hoffentlich unvoreingenommen) beurteilt.
    Eine gute Zeit,
    Alex

  4. #4
    Air-King
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    danke sehr,und hat das ganze noch vielleicht andere Negative auswirkungen auf das Werk oder so wenn ich das jetzt erst mal so lasse?

  5. #5
    Daytona Avatar von Matti
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    Nein, kaputtgehen kann dabei nichts...
    Viele Grüße
    Matthias


  6. #6
    Air-King
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    ok super habe die uhr vor kurzen gebraucht bei einem händler erworben mit garantie und angeblich vor kurzen gemmachten grossen revi?!
    Werde demnächst dann mal vorbeischauen und auf kulanz machen lassen,denn das ganze ist mir nicht direkt aufgefallen!

  7. #7
    Day-Date Avatar von Bert_Simpson
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    Zitat Zitat von marcolin Beitrag anzeigen
    ... gebraucht bei einem händler erworben mit garantie und angeblich vor kurzem gemachter großer revi?!
    da ist es wieder, dieses typische Gebrauchtuhren-Händler-Gelaber, welches mir nach einigen schlechten Erfahrungen vor langer Zeit immer noch brutal auf den Senkel geht;
    ___________ Bert

  8. #8
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Unglücklich

    Ja, die "große Revi" - womit in Sesamstraßen-Sprech eine Revision gemeint ist, egal ob groß oder klein (wo ist der Unterschied?!) - anerkenne man nur bei Vorliegen einer entsprechend aussagekräftigen Rechnung, am besten von einem Rolex-Konzessionär bzw autorisierten Uhrmacher.

    "Lehnen Sie sich einen Moment zurück und lassen Sie sich in eine andere Welt entführen."

    Ansonsten lass ma die revi beim roli-konzi check, alda
    Geändert von hoppenstedt (12.04.2011 um 17:37 Uhr)
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  9. #9
    Sea-Dweller Avatar von Xandi
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    Zitat Zitat von hoppenstedt Beitrag anzeigen
    "Lehnen Sie sich einen Moment zurück und lassen Sie sich in eine andere Welt entführen."
    Das ist wirklich iBähh at its best, wenn ich diesen Spruch lese und dann die retuschierten Fotos sehe, stellen sich meine Nackenhaare auf!
    Es gibt natürlich sehr gute Gebrauchthändler, aber oft bedeutet Revi wohl im besten Fall, dass ein Ölkännchen am Werk vorbeigetragen wurde (bzw. im schlimmeren, dass das Gehäuse auf der Dremelfarm war )
    Eine gute Zeit,
    Alex

  10. #10
    Air-King
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    Ja ok richtig aber gott sei dank habe ich von denen 2 jahre Garantie bekommen,
    da kann er mir ja kein murks verkauft haben denke ich mir mal !
    Ausserdem ist das ein sehr guter Laden wo auch viele meiner Bekannte kaufen und nie Probleme gab.
    Werde auf jeden mal hin wegen dem Datum.

  11. #11
    Daytona Avatar von Matti
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    Zitat Zitat von marcolin Beitrag anzeigen
    Ja ok richtig aber gott sei dank habe ich von denen 2 jahre Garantie bekommen,
    da kann er mir ja kein murks verkauft haben denke ich mir mal !
    Da wäre ich mir nicht so sicher, hab hier schon zu viel gesehen...
    Viele Grüße
    Matthias


  12. #12
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von marcolin Beitrag anzeigen
    .... 2 jahre Garantie bekommen .....
    immer wieder schön ;-) das mit der Garantie ....

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...light=garantie

    Garantie + Gewährleistung !

    Garantie + Gewährleistung !! Was ist das ??


    Da hier doch sehr häufig Sätze wie zb. :

    Kauf beim Händler wegen der Garantie ....

    Hier meine neue XXXXXXXX,gekauft inne Bucht beim Händler mit 12 Monaten Garantie ....

    Würde nie von Privat kaufen wegen der Gewährleistung .......

    Beim Händler hast du immer Garantie .....



    So manches also aus ahnungslosigkeit schön durcheinander gewürfelt wird,hier mal ein Versuch aus meiner Sicht als Ahnungsloser etwas Licht in die Dunkelheit der AGB´s etc. zu bringen.

    Dunkelheit wieso ?? Ganz einfach weil keiner sie liest !! Jeder fix sein Kreuzchen macht und hofft,stimmt schon alles.
    Ist ja ein Händler.....


    Garantie :
    =======

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

    Dort ist dem ersten Satz sehr viel Beachtung zu schenken !!

    Freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung !!

    Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers !!


    Gewährleistung :
    ============

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

    Besonders hebe ich mal diesen Satz hervor !

    Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.


    Wenn man sich dann diverse AGB´s diverser Händler durchliest :

    1. Die Servicegarantie schließt Bruch der Feder, sowie Fehler, die durch gewaltsame Beschädigung oder unvorsichtige Behandlung der Uhr herbeigeführt wurden, aus. Auch Wasserdichtigkeit wird nicht garantiert. Bei mechanischen Uhren wird ausdrücklich eine maximale Gangabweichung von 1.3 Prozent pro 24 Std. akzeptiert. Die ist ausdrücklich kein Mangel.

    =

    Die Uhr darf undicht sein,defekt sein und eine maximale Gangabweichung von 18,72 MINUTEN !! in 24 Stunden haben !!

    2. Der Anbieter übernimmt für gebrauchte Artikel ab Lieferung (Gefahrübergang auf den Käufer) eine Garantie von zwölf Monaten auf Material- und Herstellungsmängel. Ausgenommen von dieser Garantie sind bei Uhren: Ganggenauigkeit, Wasserdichtigkeit, Abnutzung des Bandes und gewöhnliche Abnutzungserscheinungen (z.B. Kratzer auf dem Gehäuse oder Band).

    =

    Es wird garantiert das die Uhr zb. aus Edelstahl ist und irgendwann einmal richtig zusammen geschraubt wurde.

    3. Garantie von einem Jahr auf Material- und Herstellungsmängel.
    Ausgenommen von dieser Garantie sind Ganggenauigkeit, Wasserdichtigkeit, Abnutzung des Bandes und gewöhnliche Abnutzungserscheinungen (z.B. Kratzer auf dem Band, Teile dessen oder Gehäuse).
    Der Anbieter haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen!

    4. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Gefahrenübergangs. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert aufzubewahren; weitere Weisungen sind beim Verkäufer einzuholen. Voraussetzung eines Anspruchs auf Gewährleistung ist, dass die gelieferte Sache bei Gefahrenübergang mit einem Fehler behaftet war, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. Der Kunde ist verpflichtet, durch Vorlage einer Kaufrechnung mit eingetragener Referenz- und Seriennummer die Berechtigung seiner Ansprüche darzulegen. Behauptet der Käufer das Vorliegen eines Fehlers oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, so hat er dafür die Beweislast.

    5. Der Anbieter übernimmt für gebrauchte Uhren / Waren ab Lieferung ( Gefahrübergang auf den Käufer ) eine
    Garantie von zwölf Monaten auf Material – und Herstellungsmängel. Ausgenommen von dieser Garantie sind Ganggenauigkeit, Wasserdichtigkeit, Abnutzung des Bandes und gewöhnliche Abnutzungserscheinungen

    ................

    Fazit :

    immer schön die AGB´s lesen !!

    Dann überlegen ob Kauf von Privat oder vom Händler.

    So gewaltig ist der Unterschied nämlich nicht,ausser im Preis ;-)
    Geändert von hugo (13.04.2011 um 14:53 Uhr)
    VG
    Udo

  13. #13
    Yacht-Master
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    Schade, dass es off-topic ist, aber vielleicht sei dieser Kommentar trotzdem erlaubt: Fehler können Konzessionären, deren Uhrmachern, sowie Gebrauchtuhrenhändlern und deren Uhrmachern passieren.
    Oder ist es so, dass Gebrauchtuhrenhändler grundsätzlich oder zumindest überwiegend miese Wartungen/Aufarbeitungen durchführen? Bitte klärt mich auf.
    Grüße, Manuel

  14. #14
    Daytona Avatar von Matti
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    Zitat Zitat von uhrvieh Beitrag anzeigen
    Oder ist es so, dass Gebrauchtuhrenhändler grundsätzlich oder zumindest überwiegend miese Wartungen/Aufarbeitungen durchführen?
    Natürlich ist es nicht grundsätzlich so.
    Aber der TE schreibt ja nur von einem Gebrauchtuhrenhändler und da tummeln sich halt eher schwarze Schafe als seitens der Konzis. Daher kann er einfach nicht sicher sein...
    Viele Grüße
    Matthias


  15. #15
    Yacht-Master
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    Aha, so in etwas dachte ich's mir.
    Grüße, Manuel

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