tja, die kehrseite des groschens.Original von Donluigi
Tja, direkte Folge des ständigen "Mehr Kontrolle"-Geschreis der Unmündigen![]()
meine ratlosigkeit in dem fall, rührt ja nur daher, weil ebay keinen konkreten hinweis zum "warum" liefert.
wenn beim einstellen der auktion im hinweis auf markenrechte stünde, dass die tatsächliche einstellung über die maximalen 24 stunden hinaus geht, WEIL es ein indexierter markenname ist und die auktionsfrist nach prüfung korriegiert wird, dann wäre ja alles in ordnung.
so, weiß ich nicht was lo ist(war) und verliere auktionszeit.
flo
p.s. nicht das es das wert ist, aber ob ein zickiger anwalt sowas abmahnen kann? stelle mir nur gerade vor, ich als selbstständiger, würde so geschäfte machen...
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Baum-Darstellung
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05.11.2007, 10:16 #7
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