betrifft das abschleppen das zugeparkte PRIVAT fahrzeug eines anwohners, ist die sachlage so, das der zugeparkte mit den abschleppkosten in vorleistung treten muss, und seine forderungen vom abgeschleppten einfordern KANN...
ist das zugeparkte fahrzeug jedoch ein firmenfahrzeug, muss der abgeschleppte die kosten beim abschleppunternehmen direkt begleichen.
...war zumindest bei meienr alten firma so, dort wurde die firmeneinfahrt 1-2x /monat zugeparkt.
was das "verrusen" von hauswänden udn vorgärten betrifft... im interesse eienr friedlichen und einvernehmlichen nachbarschaft kann ich das anliegen schon verstehen, wer einmal eine "ladung" diesel-ruß aus nem alten gof gtd "auf-lunge" mitbekommenhat, wird auch etwas dagegen haben, ständig die fehster geschlossen zu lassen, nur weil ein paar unverbesserliche dies nicht einsehen , bzw. darauf rücksicht nehmen wollen
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Thomas