Meine Meinung dazu: Es handelt sich lediglich um eine Bitte, die auf dem Schild geäussert wird. Nicht um ein Gebot.
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Thema: Verkehrsregelfrage
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31.10.2007, 16:38 #1
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Verkehrsregelfrage
Ist dieses Schild
bindend?
Mein Fall: Öffentliche Straße (Zone 30 mit "liegenden Polizisten") mit Parkbuchten rechts und links. Nach den Parkbuchten kommt ein Gehweg und dahinter die "Gärten" der Reihenhäuser.
Muss ich wirklich vorwärts einparken oder ist dies nur eine "Wunschbitte"?
Hintergrund:
Wenn ich bei diesem Wetter mit beschlagenen Scheiben und neben mir 2 Vans oder SUV oder ... rückwärts auf die Straße ausparken muss, dann sehe ich erst was, wenn ich schon fast 3 Meter mit meinem Heck in der Straße stehe. Dürfte ich - wie Mann es eigentlich machen sollte - rückwärts einparken, könnte ich schon nach einem Meter die Straße sehen.
Was da irgendwer irgendetwas dazu?
Danke!
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31.10.2007, 16:41 #2
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31.10.2007, 16:42 #3
nie im leben würde auf einem verbindlichen schild das wort
"Bitte" stehen..............NIEMALS .....................................ciao
Stefan
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31.10.2007, 16:47 #4
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habe die schilder auch schon oefter gesehen.....
wofuer soll das ueberhaupt gut sein?
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31.10.2007, 16:47 #5
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Themenstarter
Yo dachte ich auch und bin als NEUanwohner frecherweise
rückwärts eingeparkt und prompt hatte ich am nächsten Morgen einen vorgedruckten und eingeschweißten!! (Respekt!) roten Zettel an der Scheibe mit dem Hinweis, dass ich doch künftig bitte vorwärts einparken sollte.
Ich fürchte Repressalien gegen mein Auto, wenn ich küftig wieder SINNVOLLERWEISE vorwärts einparken würde.
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31.10.2007, 16:48 #6Original von steve73
habe die schilder auch schon oefter gesehen.....
wofuer soll das ueberhaupt gut sein?Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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31.10.2007, 16:49 #7
das ist sicher für das optische allgemeinbild. wir sind hier
in deutschland und hier muss alles geordnet und geregelt sein.ciao
Stefan
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31.10.2007, 16:51 #8
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Themenstarter
Original von steve73
habe die schilder auch schon oefter gesehen.....
wofuer soll das ueberhaupt gut sein?
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31.10.2007, 16:51 #9
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Original von Vanessa
Original von steve73
habe die schilder auch schon oefter gesehen.....
wofuer soll das ueberhaupt gut sein?Viele Grüße - Markus
Non possiamo dare più giorni alla nostra vita... ma più vita ai nostri giorni.
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31.10.2007, 16:56 #10
auch einen kalten rußenden Diesel wollte ich nicht in meinem Blumenbeet haben ...
sehe es auch eher als Bitte - auch Schilder wie
sind für die Katz ...
als erstes zahlt der, der den Abschlepper ruft ... das geld muss er dann einklagen ...Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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31.10.2007, 16:57 #11
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Die Frage stellt sich doch so: Wem gehört der Parkplatz?
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31.10.2007, 16:59 #12
Siehste , ist ja alles geklärt.
Viel wichtiger ist aber folgendes:
Wir haben noch einen Minuspunkt gefunden für
den SUV
Also, ich wäre ja für sofortige Tötung der SUV-Fahrer.
Und zwar straffrei für den ausführenden.
Einziger Haken: die SUV-Umweltsau darf sich wehren.
und zwar auch straffrei und beim geringsten VerdachtSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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31.10.2007, 16:59 #13
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ich kenn das schild nur von privaten parkplätzen, banken etc. und da wird das schild dann wohl bindend sein...
Gruß Ben
We make a living by what we get, but we make a life by what we give
- Winston Churchill
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31.10.2007, 17:39 #14Original von Black RSSINNVOLLERWEISE77 Grüße!
Gerhard
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31.10.2007, 17:47 #15
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betrifft das abschleppen das zugeparkte PRIVAT fahrzeug eines anwohners, ist die sachlage so, das der zugeparkte mit den abschleppkosten in vorleistung treten muss, und seine forderungen vom abgeschleppten einfordern KANN...
ist das zugeparkte fahrzeug jedoch ein firmenfahrzeug, muss der abgeschleppte die kosten beim abschleppunternehmen direkt begleichen.
...war zumindest bei meienr alten firma so, dort wurde die firmeneinfahrt 1-2x /monat zugeparkt.
was das "verrusen" von hauswänden udn vorgärten betrifft... im interesse eienr friedlichen und einvernehmlichen nachbarschaft kann ich das anliegen schon verstehen, wer einmal eine "ladung" diesel-ruß aus nem alten gof gtd "auf-lunge" mitbekommenhat, wird auch etwas dagegen haben, ständig die fehster geschlossen zu lassen, nur weil ein paar unverbesserliche dies nicht einsehen , bzw. darauf rücksicht nehmen wollen
...
ThomasWarum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
- Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
- Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
[/Chauvie OFF]
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31.10.2007, 17:50 #16ehemaliges mitgliedGast
RE: Verkehrsregelfrage
Original von Black RS
Ist dieses Schild
Danke!
Ich kenn ähnliche Tafeln nur im Zusammenhang der Vermeidung zugerußter Grundstückmauern und Wände.
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31.10.2007, 18:49 #17
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Black RS
Das ist natürlich keine verbindliche Verkehrsregel, sondern eine Bitte der Anwohner an Deinen Anstand bzw. Höfligkeit. Diesen bzw. diese kann man nicht einklagen. Aber das Leben auf dieser Erde ist einfach schöner, wenn jeder dem anderen etwas Respekt erweist.
Wenn Du mit Deinem Auto öfters Probleme beim rückwärts Ausparken hast, solltest Du vielleicht überlegen, ob Dein Auto für den heutigen Straßenverkehr das richtige ist.
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31.10.2007, 19:05 #18
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und die Mittel von diesen netten Leuten kann manchmal schlimmer sein als die der Polizei, wenn das nicht befolgt wird, was da auf dem Schild steht.
Gruss Mike
116710
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01.11.2007, 15:32 #19
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Original von golf123
und die Mittel von diesen netten Leuten kann manchmal schlimmer sein als die der Polizei, wenn das nicht befolgt wird, was da auf dem Schild steht.
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01.11.2007, 17:17 #20
Wie bindend sind diese Schilder eigentlich?Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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