ich mach da immer einen Kaufvertrag. Da kommen die Daten von K, VK und der Uhr drauf, der Verkäufer erklärt dass die Uhr sein persönliches Eigentum ist, Quittung, Datum ...
Als Käufer wenn mögl. Übergabe beim Konzi.
Gruß, Michael
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Baum-Darstellung
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09.10.2007, 00:19 #2Explorer
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RE: Vorgehensweise bei Privatverkauf
"Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern" (Walter Röhrl)
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