Passt hier ja optimal rein,
das neue Urteil von heute:

Feinstaub-Urteil

Städte und Gemeinden müssen künftig einschreiten, wenn die Feinstaub-Belastung gesundheitskritische Grenzwerte überschreitet. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Anspruch auf Maßnahmen wie etwa Fahrverbote für Lkw besteht nach Ansicht des siebtenSenats dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert.

Gruß
Robby