Hallo Marcus.
Ich bin kein Anwalt und kann Dir deshalb keine Auskunft geben. Allerdings sollte man rechtliche Anfragen im Internet immer unverbindlich stellen. In der Art "Herr X hat eine Lagerhalle. Der Mieter Y ..." Sonst könnte es für den Forenbetreiber eine Abmahnung geben.
Gruss
Wolfgang
Ergebnis 1 bis 13 von 13
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14.09.2007, 11:59 #1
Was würdet ihr tun: Zahlungsunwilliger GmbH-Mieter?
Hi!
Allgemeine Diskussion:
X hat eine Lagerhalle an eine Autowerkstatt/Einmann-GmbH Y vermietet. Der Mieter Y hat mittlerweile Rückstände von knapp 2000,-. Während des Urlaubs von Frau X hat Y die Halle komplett geräumt, sodass sich nichts mehr pfänden lässt.
Auf Xs Aufforderungen hat Y angegeben, dass vom Stammkapital nichts mehr übrig sei und Y die Wertgegenstände der Werkstatt verscheuert habe, aber bisher noch kein Geld gesehen habe. Ergo: Y könne nicht zahlen, selbst wenn er wollte.
X hat bisher nur formgerecht gemahnt und von gerichtlichen Schritten abgesehen, weil X schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen wollte.
Lohnt es sich in einem solchen Fall, einen Mahnbescheid zu beantragen? Kann man die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott einschalten?
Welches (redliche) Vorgehen bei derartigen renitenten Nichtzahlern erachtet ihr als sinnvoll?Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.09.2007, 12:03 #2Gruss Wolfgang
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14.09.2007, 12:06 #3Original von blarch
Hallo Marcus.
Ich bin kein Anwalt und kann Dir deshalb keine Auskunft geben. Allerdings sollte man rechtliche Anfragen im Internet immer unverbindlich stellen. In der Art "Herr X hat eine Lagerhalle. Der Mieter Y ..." Sonst könnte es für den Forenbetreiber eine Abmahnung geben.
Gruss
WolfgangBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.09.2007, 12:12 #4
ein Mahnbescheid kostet doch fast nix...natürlich machen...
etliche Schuldner nehmen ihre Gläubiger erst ab MB ernst...Martin
Everything!
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14.09.2007, 12:40 #5
Wenn der Mieter schon raus ist würde ich den MB noch erlassen, das Geld aber gedanklich schon abschreiben. Einer (faktisch) insolventen GmbH wegen so einem Betrag nachzulaufen macht nur Kummer und produziert sinnlose Kosten
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Gruß, ThiloBeste Grüße, Thilo
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14.09.2007, 12:43 #6Original von Mawal
ein Mahnbescheid kostet doch fast nix...natürlich machen...
etliche Schuldner nehmen ihre Gläubiger erst ab MB ernst...
hallo,
bei einer forderung von € 2.000,00 zahlst du ca €200,00 an kosten
für einen mahnbescheid, wenn du einen anwalt beuaftragst.
grüsse
marc-detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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14.09.2007, 12:46 #7
- Registriert seit
- 08.03.2005
- Beiträge
- 1.248
Ist keine Kaution hinterlegt worden ?
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14.09.2007, 13:06 #8
Inkassobüro Moskau ??
Gruß Marian
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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14.09.2007, 13:21 #9Original von 1234marc
Original von Mawal
ein Mahnbescheid kostet doch fast nix...natürlich machen...
etliche Schuldner nehmen ihre Gläubiger erst ab MB ernst...
hallo,
bei einer forderung von € 2.000,00 zahlst du ca €200,00 an kosten
für einen mahnbescheid, wenn du einen anwalt beuaftragst.
grüsse
marc-detlef
Lutz: die niedrig angesetzte Kaution sei als bereits anderweitig verbraucht anzusehen.
Waschi.1: glaube nicht, dass die bei derart kleinen Beträgen schon tätig werdem.
X könnte doch auch Insolvenzantrag stellen und somit die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, oder?Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.09.2007, 13:29 #10Original von MacLeon
Original von 1234marc
Original von Mawal
ein Mahnbescheid kostet doch fast nix...natürlich machen...
etliche Schuldner nehmen ihre Gläubiger erst ab MB ernst...
hallo,
bei einer forderung von € 2.000,00 zahlst du ca €200,00 an kosten
für einen mahnbescheid, wenn du einen anwalt beuaftragst.
grüsse
marc-detlef
Lutz: die niedrig angesetzte Kaution sei als bereits anderweitig verbraucht anzusehen.
Waschi.1: glaube nicht, dass die bei derart kleinen Beträgen schon tätig werdem.
X könnte doch auch Insolvenzantrag stellen und somit die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, oder?
Evtl. Anzeige machen wegen Insolvenzverschleppung weil er ja bewußt vor einer bevorstehenden Insolvenz, Geräte verkauft hat.
Um ihn dann zusätzlich ein wenig Ärger bereiten.
Gruß Marian
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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14.09.2007, 13:46 #11
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Erst mal schauen ob Inso angemeldet wurde.
Mahnbescheid machen.
Wenn kein Einspruch erfolgt: Titel vom GV eintreiben lassen.
Mit dem Mieter sprechen, Ihm vom Inso Recht erzählen und damit drohen einen Insolvenzantrag zu stellen. Ob sein Kapital da ist oder nicht ist egal, er haftet für die Einlage privat. Insolvenzverschleppung gibt auch Strafen, der Inso Verwalter kann alle Geschäfte aufheben - auch rückwirkend - dann hat der Vogel noch mehr Ärger am Hals. Damit das er Sachen der Verwertung entzogen hat macht er sich nicht glücklicher, vor allem wenn die in der Bilanz stehen bringt Ihn das nicht weiter, ausser in den Bereich "Haftstrafe"
PS: Und den Mietvertrag wegen Zahlungsverzug kündigen
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14.09.2007, 15:06 #12Original von The Banker
Wenn der Mieter schon raus ist würde ich den MB noch erlassen, das Geld aber gedanklich schon abschreiben. Einer (faktisch) insolventen GmbH wegen so einem Betrag nachzulaufen macht nur Kummer und produziert sinnlose Kosten.
Gruß, ThiloMichael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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14.09.2007, 15:09 #13Original von Passion
Original von The Banker
Wenn der Mieter schon raus ist würde ich den MB noch erlassen, das Geld aber gedanklich schon abschreiben. Einer (faktisch) insolventen GmbH wegen so einem Betrag nachzulaufen macht nur Kummer und produziert sinnlose Kosten.
Gruß, ThiloBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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