Falsch.Original von Flying Spur
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Rolex Köln sagt lediglich, dass die Uhr "vorliegen" muss, also entweder bei Rolex oder beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Also beim Gebrauchtkauf Übergabe beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Bye
Marko
Ergebnis 41 bis 60 von 80
Thema: Uhr war gestohlen
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13.09.2007, 10:08 #41GMT-Master
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Themenstarter
Hallo Stefan,Original von hrboehm
Leider kann so was immer mal passieren, wenn man im/übers Internet kauft.
War das Angebot denn SO gut, dass Du die Details wie z.B. Papiere/Umbox etc. ignoriert hast?
Oder war hier ein Profi am Werk, der die passenden Accessoires gleich mitgeliefert hat?
Trotzdem: Toi, toi, toi!
Gruß,
Steffen
leider mit Box, Anleitung und Garantiekarte.
Gruß
MichaelJa nee - is klar. :twisted:
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13.09.2007, 10:09 #42ehemaliges mitgliedGast
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13.09.2007, 10:11 #43GMT-Master
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Themenstarter
Ja, ja - aber mir tun die 1.000 E schon weh.Original von Mawal
ärgerliche Geschichte...kann man wohl nur unter der Rubrik shit happens abbuchen...
zum Thema Moral ein kleiner opptortunistischer Nachtrag...
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
...dann lieber mal am Wochenende den Kaviar weg lassen...ist hart geht aber...
Muss, dann erstmal sparen für eine neue SMP.
Aber recht hast Du schon, was bringt eine Uhr, wenn ich nicht mehr schlafen kann. Außerdem trage ich eh nur noch die GMT.
Gruß
MichaelJa nee - is klar. :twisted:
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13.09.2007, 10:14 #44
Tut mir echt leid die Geschichte.
So hart es ist: Würde man gegenüber den Behörden nicht mit der Wahrheit herausrücken, begäbe man sich dadurch bildlich gesprochen in die Nähe des Diebes...
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13.09.2007, 10:26 #45
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück...
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...

LG Peter--------------------------------------------------------------------------
1500 * 16200 * 14060M * 14010 * 114270 und habe fertig ***
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13.09.2007, 10:27 #463. Die Versicherung reicht die Uhr an den eigentlichen Eigentümer weiter...Original von DAILY
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück... vom Bestohlenen
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...

LG Peter
4. Der Themenstarter versucht sein Geld vom Verkäufer zurückzuerhalten.MAC
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13.09.2007, 10:57 #47Day-Date
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Aha, Danke!Original von Reckel
Falsch.Original von Flying Spur
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Rolex Köln sagt lediglich, dass die Uhr "vorliegen" muss, also entweder bei Rolex oder beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Also beim Gebrauchtkauf Übergabe beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Bye
Marko
dann habe ich bei Rolex Köln entweder eine falsche Information erhalten oder ich habe den Herrn am Telefon missverstanden
(wohl eher letzteres
)
Eigentlich hatte ich Threads hier auch immer in dieser Weise verstanden (wie Marko schrieb), dachte aber, man hätte sich in Köln mal wieder was neues einfallen lassen...
edit: Interpunktion...Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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13.09.2007, 11:15 #48
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
Alex
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13.09.2007, 11:19 #49GMT-Master
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Themenstarter
Hallo,
danke für die Info. Werde mal zur Zeugenbefragung gehen.
" in der Ermittlungssahe wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a............... wenn noch vorhanden, bitte mitbringen "
Mal schaun, was da kommt.
Gruß
MichaelJa nee - is klar. :twisted:
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13.09.2007, 11:20 #50Original von mac-knife
3. Die Versicherung reicht die Uhr an den eigentlichen Eigentümer weiter...Original von DAILY
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück... vom Bestohlenen
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...

LG Peter
4. Der Themenstarter versucht sein Geld vom Verkäufer zurückzuerhalten.
Danke Andreas
1. und 3. können somit echt weh tun:
Der Betrag, den die Versicherung zurück verlangt, entspricht je nach Vertrag dem Neubeschaffungwert / Die Uhr, die an den eigentlichen Eigentümer zurück geht, hat inzwischen evtl. einen hohen Wertverlust erlitten....
als "Gewinner" sehe ich in diesem Trauerspiel eigentlich nur die Versicherung.
LG
Peter--------------------------------------------------------------------------
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13.09.2007, 11:29 #51Wenn plus/minus 0 gleichbedeutend mit Gewinner ist....Original von DAILY
...als "Gewinner" sehe ich in diesem Trauerspiel eigentlich nur die Versicherung.
LG
PeterMAC
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13.09.2007, 11:34 #52Day-Date
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äußerst fraglich! Denn in Deutschland gibt es keinen gutgläubigen Erwerb abhanden gekommener Sachen - § 935 I 1 BGBOriginal von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
AlexViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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13.09.2007, 11:35 #53
vergiss mal die Prämien nicht....

nice day
Peter--------------------------------------------------------------------------
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13.09.2007, 11:37 #54Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
hallo,
das habe ich so auch noch nie gehört.
kann ich auch nicht glauben.
marc-detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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13.09.2007, 11:38 #55Day-Date
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... übrigens ist eine e-bay-"Auktion" keine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 935 II BGB - diese ist nämlich in § 383 III 1 BGB legaldefiniert und meint eine Versteigerung durch Gerichtsvollzieher etc.
*Klugscheißmodus aus*Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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13.09.2007, 12:59 #56
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
--
Beste Grüße, Andreas
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13.09.2007, 13:14 #57Original von 1234marc
Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
hallo,
das habe ich so auch noch nie gehört.
kann ich auch nicht glauben.
marc-detlef
Ich habe das bislang auch noch nicht gehört, aber vielleicht kann uns Michael ja mal über den Ausgang berichten
Alex
Alex
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13.09.2007, 14:21 #58"und z.B. Rechnung" die war ja nicht dabei. Auserdem bewahrt man nicht alles zusammen auf, besitzt Ablichtungen die auch die Versicherung hat.Original von eosfan
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
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13.09.2007, 14:23 #59Day-Date
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...in diesem warsch. seltenen Fall wird dir als Beweismittel der ZPO wohl nur der Zeugenbeweis bleibenOriginal von eosfan
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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13.09.2007, 14:54 #60GMT-Master
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Themenstarter
Hallo zusammen,
erstmal danke für eure Anteilnahme.
Habe eben mit den Herrn von der Kripo telef.
Die Uhr stammt wohl aus Wohnungseinbrüchen.
Die Kripo aus einem anderen Ort, hat um Mithilfe gebeten.
Mann unterstellt mir quasi, das ich die Uhr "gutgläubig" erworben habe.
Mann möchte die Uhr ablichten und mir einige Fragen stellen, zu der Kaufabwicklung.
Dann kann ich die Uhr wieder mitnehmen.
Termin ist Donnerstag, werde dann berichten.
Da will ich mal hoffen, das meine Ehrlichkeit nicht bestraft wird.
Sonst erfolgt hier ein Spendenaufruf
Gruß
MichaelJa nee - is klar. :twisted:
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