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  1. #21
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    keep cool, mail ignorieren und gut ist. der blufft.
    Gruß, Luke

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  2. #22
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    der typ hat also nen teller, der 3,-- bei Ikea kostet für 7,90 inkl versand bei ebay ersteigert

    also der cleverste scheint er nicht zu sein...


    mein vorsschlag ist auch:

    mail mit:

    gerne erstatte ich den kaufpreis ohne anerkennung einer rechtspflicht zurück.
    bitte geben sie mir eine kontonumme rund ich überweise 1,--

    schicken sie mir bitte den Teller an folgende Adresse zurück:......
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  3. #23
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    Laß ihn doch klagen so viel er will. Als Kläger muss er doch erst mal beweisen, dass du ihm einen "Fakeholzteller" angedreht hast. Das allein sollte schon mal ziemlich schwierig sein. Weiterhin wird ihn wahrscheinlich jeder Anwalt, der ihm eine Klageschrift aufsetzen soll, bei dem lächerlichen Streitwert auslachen. Wenn er merkt, was er erst mal an Kosten vorzustrecken hat, bevor überhaupt mal was passiert - und der Ausgang zu seinen Gunsten ist mehr als fraglich - macht er wahrscheinlich nen Rückzieher.
    Bei Ebay würde ich ebenfalls eine negative aber keine beleidigende Bewertung abgeben und den Typ melden. Dann vergessen.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  4. #24
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Gib ihm folgende ebay Bewertung:

    Konnte nicht zahlen, aber ich durfte seine Alte knallen. Gerne wieder


  5. #25
    Submariner Avatar von squares
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    Davor, dass dieser Fall jemals vor einem Gericht landet, hab ich keine Angst.. denn selbst für den ausserordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass das passiert, hat er nix vorzubringen... Die Frage ist eigentlich: Kann es passieren, dass meine Freundin wegen diesem Schwachsinn zwecks irgendeiner Aussage hochjuckeln muss an die Nordsee und dafür nen Tag Urlaub opfern?
    Gruß, Sebastian

  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert
    Gruss Deni
    LG Deni

  7. #27
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Zahlen, auch wenn Ihr im Recht seid, und gut. Lohnt doch alles nicht, und geht von der eigenen Lebenszeit ab. Abhaken unter Erfahrung. Und den Teller in den Kompost - ist ja nur Pappe... Mit solchen Idioten sollte man sich nicht weiter rumschlagen. :muede:
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  8. #28
    Yacht-Master Avatar von myself
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    Original von dpg666
    Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert
    Gruss Deni
    Bei dem Streitwert würde ich den Deckungsbeitrag meiner Versicherung nicht aufs Spiel setzen. Wenn die erst einmal gekündigt ist, findet man schlecht eine neue ...
    Gruß
    Andreas

    "Was ist ein Zyniker? Ein Mann, der den Preis von allem und den Wert von nichts kennt."

    (Oscar Wilde, englischer Schriftsteller (1854 - 1900))

  9. #29
    Submariner Avatar von squares
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    Themenstarter
    Hier meine Antwort:

    Herr XXX,

    vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.

    Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
    Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von

    € 1,00


    zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.

    Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.

    Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:

    IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
    Rechtsabteilung
    Am Wandersmann 2 - 4
    65719 Hofheim-Wallau

    Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
    Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.
    Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...
    Gruß, Sebastian

  10. #30
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Herrlich, würde ich genauso formulieren. Allerdings - wie von Dir auchschon suggeriert - ohne den Nagel-Verweis. So wie Dein Gegner drauf ist, wird er Dir das Wort auf der Pappe umdrehen.
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  11. #31
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von squares
    Hier meine Antwort:
    ...
    Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...
    Klar kannst Du das so schreiben, es ist keine Beleidigung sondern höchstens die Aufforderung zum Selbstmord

    Man könnte es allerdings auch als Sprachkurs in der Fremdsprache "Tacheles" auffassen :twisted:

    Bye

    Marko

  12. #32
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Lass den Nagelsatz drin. Das ist keine Beleidigung.

  13. #33
    Daytona
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    Nur mal als Frage: Standen die Versandkosten von 6,90 vorher im Auktionstext?

    Ansonsten hätte ich da ein dickes Fell.... und den Tag Nordsee könnte er dann auch noch bezahlen, inkl. Fahrt... ist doch super.

    Der Nagel im Kopf ist durchaus kritisch, schließlich musstest Du ja aufgrund seiner Briefe davon ausgehen, dass er ein eher einfaches Gemüt hat und nimmst jetzt seine Selbstverstümmelung billigend in Kauf. Ein guter Anwalt wird wohl auf Notwehr plädieren.
    Viele Grüße,
    Eiko.

  14. #34
    Submariner Avatar von squares
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    Also ich hab gerade kurz mit einer befreundeten Anwältin gesprochen, sie hält den Satz ebenfalls für wasserdicht und harmlos.

    Eiko: Ja, die 6,90 standen unter dem Punkt Versandkosten mit im Angebot, dort wo bei eBay halt die VK stehen.. also nicht im Text selber.

    /edit: Wieso eigentlich Aufruf zum Selbstmord? Ich schrieb ja nix von der Länge des Nagels und selbst ein langer Nagel muss ja noch nicht zwingend auf weiche Masse treffen
    Gruß, Sebastian

  15. #35
    Daytona
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    Die negative Bewertung mit dem abgegebenen Text kann ihn auch teuer zu stehen kommen... Und wenn er mich jetzt so geärgert hätte, würde ich mir den Text wegklagen Allerdings nur, wenn Dich die Kosten nötigenfalls nicht zu sehr betrüben, falls er zahlungsunfähig ist. Was bei dem ersteigerten Teil durchaus der Fall sein könnte...
    Viele Grüße,
    Eiko.

  16. #36
    LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?

    ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...

  17. #37
    Submariner Avatar von squares
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    Themenstarter
    nö, das ist mir zu umständlich und wenn er uns nach dem Brief dann in Ruhe lässt ist es auch gut. Ich will mit solchen Pfeifen einfach nix zu tun haben, klaut nur wertvolle Lebenszeit, die nie wieder zurück kommt

    watchi
    20 min, meine Finger können dem Kopf geschwindigkeitsmäßig nicht folgen
    Gruß, Sebastian

  18. #38
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von watchman
    LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?

    ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...
    Bei einem Stundenlohn von 20 Cent rechnet es sich vielleicht.






    Schbass, mir wäre das den Aufwand nicht wert.

  19. #39
    hui, dann hast du einen flinken kopf

  20. #40
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Glanum
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    Ich find den Text , ist den Spaß doch wert.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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