Original von ROLSL
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Es steht das bekannt blau weiße Radwegschild zu beginn des Weges aber das dreieckige Warnschild mit einem Fahrrad darauf ist nicht vorhanden. Nur wenn dieses Schild vorhanden ist, darf man „nur“ auf dem Radweg fahren. Und auch da gibt es dann ausnahmen. Es scheint nicht klar geregelt zu sein. Wann man darf, muss oder sollte.

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Hm, irgendwie verstehe ich die Kombination nicht:
Auf dem Radweg wird vor Radfahrern gewarnt?