Leider kenne ich mich im Strafrecht nicht wirklich gut aus. Nehmt es mir bitte nicht übel, wenn die Reihenfolge oder der Ein oder Andere Begriff fehlt.

Der Mann wurde von der Polizei zuhause aufgesucht und hat auch direkt zugegeben, dass er es war. Angeblich wollte er mich nur kurz ausbremsen um mir zu sagen, dass es neben der Straße ein Radweg gibt. ...Wenn ich nicht Radfahren kann ist es meine Schuld und nicht seine, dass ich im Straßengraben gelandet bin... Nach dem er dann mit auf dem Revier war stellte sich wohl heraus dass er noch weitere Verfahren am laufen hatt. Welche weiß ich nicht... Meine Zeugin musste auch auf dem Polizeirevier aussagen. Darauf hat er dann zugegeben, dass er sich etwas verschätzt hatte mit dem Abbremsen und dass er auch noch mal zurück gefahren ist und vor Wut und Aufregung mich noch Beschimpft hat.

Es hat sich auch rausgestellt, dass ich nichts unrechtes getan habe, als ich auf der Straße gefahren bin. Der Radweg ist als Wald und Feld Zufahrtsstraße gedacht und nicht als reiner Radweg. Es steht das bekannt blau weiße Radwegschild zu beginn des Weges aber das dreieckige Warnschild mit einem Fahrrad darauf ist nicht vorhanden. Nur wenn dieses Schild vorhanden ist, darf man „nur“ auf dem Radweg fahren. Und auch da gibt es dann ausnahmen. Es scheint nicht klar geregelt zu sein. Wann man darf, muss oder sollte.

Anzeige wurde erstattet. Ich hab es meinem Anwalt überlassen und er seinem. Und irgendwann soll es vor Gericht gehen. Das wird wohl noch etwas dauern

Wobei es hier um zwei Dinge geht: Missachtung der StvZo. und Körperverletzung

Bleibt abzuwarten, was das noch gibt