ich vermute zwei Dinge:


1. Tarifrecht sticht

2. Selbst wenn nicht, bist du als Tarifmitarbeiter definitionsgemäß so bedeutungslos, dass dein AG bei deinem vorfristigen Abgang niemals wird Schadensersatz gelten machen können.


und ich weiss eines..


...eine arbeitsrechtliche Erstberatung ist für lächerlich kleines Geld zu haben.