Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.
Ergebnis 21 bis 38 von 38
Thema: EBAY BGH Urteil erwartet
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30.09.2004, 09:00 #21
naja das wäre bei ebay aber sicher technisch machbar in dem man die gebühren 2-3 wochen stundet, bzw dann zurückfordert.. muss man halt eine Lösung findne die Leute nicht dazu verleitet einfach mal so alle Gebühren zurückzufordern. In dem der Käufer das vielleicht als zurückgegeben einträgt oder ähnlich...
lg Michael
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30.09.2004, 09:01 #22Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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30.09.2004, 09:02 #23
Die Zeiten werden härter...auch für Ebay....
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 09:03 #24Original von Insoman
Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 09:04 #25
auch da wird es mittel und wege geben dies zu verhindern...lässt sich halt einer wieder einen schlauen satz einfallen und hin ist es mit dem urteil...
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 09:07 #26
Was ich in den AGB's schreibe und was im Gesetz steht, sind 2 Paar Schuhe...
Allerdings gilt immer nur das BGB bzw das HGB vor Gericht...egal was ich mir ausdenke...Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 09:08 #27Original von Kalle
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt
Gruß
DirkDirk
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30.09.2004, 09:09 #28
also ich hab noch im studium gelernt:
man darf über alles verträge abschliessen, wenn es so im kaufvertrag steht (hier die auktion) das man >KEIN< rückgaberecht hat, dann wird man als käufer damit auch nicht vor gericht durchkommen...cèst la vie!Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 09:11 #29Original von dibi
... am besten noch unfrei zurück schicken. Alles Recht dem Kunden, als Händler ist man sowieso Abzocker, ******** und hat Kohle ohne Ende.
Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt
Gruß
DirkGruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 09:13 #30
Das gilt aber nur unter Kaufleuten....da kannst Du alles ausschliessen usw...von Privat zu Privat auch...aber niemals B2C
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 09:13 #31
B2C??
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 09:25 #32
business to consumer = B2C
Stimmt, hier kann man eigentlich nichts ausschließen.Dirk
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30.09.2004, 09:26 #33
Kaufleute - Augen auf Kauf ist Kauf
Konsumenten.. dürfen eh fast alleslg Michael
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30.09.2004, 09:27 #34
ah ok, thx dibi!
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 10:17 #35
Hier ist der Link:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...kel/258/40218/
Quelle: sueddeutsche zeitung!!Viele Grüße,
Simon
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30.09.2004, 10:19 #36Original von simon
Hier ist der Link:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...kel/258/40218/
Quelle: sueddeutsche zeitung!!Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 20:03 #37Original von Kalle
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
Beispiel:
Ein Gross****/heiopei ersteigert eine ROLEX, bezahlt, erhält die Uhr,zieht sie auf drei, oder vier Feiern an, macht den Prallmann, und gibt die Uhr dann innerhalb 14 Tage zurück, weil ihm die Farbe nicht gefällt
Netter Gedanke
Gruss
terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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30.09.2004, 20:09 #38
Oder ein anderes Scenario:
Ein Mitbewerber bietet auf meine Auktion, treibt sie in utopische Höhen. An meine nun viel zu teuren Artikel geht keiner mehr ran. Dafür kann er dann seine Artikel zum "normalen" Preis umso besser absetzte.
Nach den Ende meiner überteuerten Auktion erklärt er dann: April,April, ich widerrufe. Das Ganze hat ihn dann noch nichtmal einen Cent gekostet
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