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  1. #21
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    naja das wäre bei ebay aber sicher technisch machbar in dem man die gebühren 2-3 wochen stundet, bzw dann zurückfordert.. muss man halt eine Lösung findne die Leute nicht dazu verleitet einfach mal so alle Gebühren zurückzufordern. In dem der Käufer das vielleicht als zurückgegeben einträgt oder ähnlich...
    lg Michael


  2. #22
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Original von Kalle
    Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
    Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.

    Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Die Zeiten werden härter...auch für Ebay....
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  4. #24
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von Insoman
    Original von Kalle
    Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
    Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.

    Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.
    Das wäre wirklich sehr hilfreich...gerade in der heutigen Zeit, wo alle online kaufen...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  5. #25
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    auch da wird es mittel und wege geben dies zu verhindern...lässt sich halt einer wieder einen schlauen satz einfallen und hin ist es mit dem urteil...
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Was ich in den AGB's schreibe und was im Gesetz steht, sind 2 Paar Schuhe...

    Allerdings gilt immer nur das BGB bzw das HGB vor Gericht...egal was ich mir ausdenke...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  7. #27
    Day-Date Avatar von dibi
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    Original von Kalle
    Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
    ... am besten noch unfrei zurück schicken. Alles Recht dem Kunden, als Händler ist man sowieso Abzocker, ******** und hat Kohle ohne Ende.
    Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt

    Gruß
    Dirk
    Dirk

  8. #28
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    also ich hab noch im studium gelernt:

    man darf über alles verträge abschliessen, wenn es so im kaufvertrag steht (hier die auktion) das man >KEIN< rückgaberecht hat, dann wird man als käufer damit auch nicht vor gericht durchkommen...cèst la vie!
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  9. #29
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von dibi


    ... am besten noch unfrei zurück schicken. Alles Recht dem Kunden, als Händler ist man sowieso Abzocker, ******** und hat Kohle ohne Ende.
    Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt

    Gruß
    Dirk
    Da hast Du Recht....allerdings beginnen die ersten Worte meistens mit "Lt FernAbG habe ich ein Recht auf....."
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  10. #30
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Das gilt aber nur unter Kaufleuten....da kannst Du alles ausschliessen usw...von Privat zu Privat auch...aber niemals B2C
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  11. #31
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    B2C??
    Ciao, Kiki

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  12. #32
    Day-Date Avatar von dibi
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    business to consumer = B2C

    Stimmt, hier kann man eigentlich nichts ausschließen.
    Dirk

  13. #33
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Kaufleute - Augen auf Kauf ist Kauf
    Konsumenten.. dürfen eh fast alles
    lg Michael


  14. #34
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    ah ok, thx dibi!
    Ciao, Kiki

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  15. #35
    GMT-Master Avatar von simon
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    Hier ist der Link:

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...kel/258/40218/

    Quelle: sueddeutsche zeitung!!
    Viele Grüße,
    Simon

  16. #36
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    Original von simon
    Hier ist der Link:

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...kel/258/40218/

    Quelle: sueddeutsche zeitung!!
    super simon, vielen dank!
    Ciao, Kiki

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  17. #37
    Freccione Avatar von Terminator
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    Original von Kalle
    Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
    Kann ja toll werden

    Beispiel:

    Ein Gross****/heiopei ersteigert eine ROLEX, bezahlt, erhält die Uhr,zieht sie auf drei, oder vier Feiern an, macht den Prallmann, und gibt die Uhr dann innerhalb 14 Tage zurück, weil ihm die Farbe nicht gefällt

    Netter Gedanke

    Gruss

    terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  18. #38
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Oder ein anderes Scenario:

    Ein Mitbewerber bietet auf meine Auktion, treibt sie in utopische Höhen. An meine nun viel zu teuren Artikel geht keiner mehr ran. Dafür kann er dann seine Artikel zum "normalen" Preis umso besser absetzte.

    Nach den Ende meiner überteuerten Auktion erklärt er dann: April,April, ich widerrufe. Das Ganze hat ihn dann noch nichtmal einen Cent gekostet

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