Da die Beiträge in einen öffentlichen Forum standen, greift auf den Inhalt des Beitrags der Datenschutz nicht. Den kannst/darfst Du so wietergeben. Gegen Kostenerstattung (200.-€, oder so, Deine Zeit ist ja wertvoll)![]()
Es gibt bei Forenbeiträgen keine gesetzliche Pflicht der Archivierung. Ist er gelöscht, Pech für den Kläger. Sowas soll ja vorkommen, siehe Bundeswehr
Datenschutzrelevante Daten (realer Username, Adresse, IP Adressen, etc) nur nach behördlicher Aufforderung rausgeben, sonst könnte man Dir einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorwerfen.
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13.07.2007, 12:42 #6
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