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  1. #1

    Ausrufezeichen Forenbetreiber: Rechte und Pflichten

    Mahlzeit,
    kurze Frage: Wenn ich als Forenbetreiber Beiträge lösche bzw. nur archviere und ein User bzw. sein Anwalt verlangt die Rausgabe: Bin ich dazu verpflichtet den Thread rauszugeben?

    Beispiel:
    User A prangert User B an. User B meckert zurück. Mir als Betreiber wird das zu doof und ich lösche den Quatsch.
    Nun kommt Anwalt von B und möchte den archivierten Beitrag gerne haben.

    Ich wüsste derzeit nicht, warum man sowas rausgeben soll und habe keine Lust mich von dem Anwalt einschüchtern zu lassen.

    Meinungen oder Links?

    Danke
    Lutz

  2. #2
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Forenbetreiber: Rechte und Pflichten

    Hast du den Quatsch noch, gebs dem Anwalt, dann ist Ruhe. Vergiss nicht dir den Aufwand entschädigen zu lassen. Schliesslich fechten die beiden Kampfhähne eine Zivilstreit aus und da kann keiner verlangen, dass du umsonst mitmachst.

    Hast Du ihn nicht mehr, kannst Du auch nix rausgeben.

  3. #3
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    Einfach sagen der Thread ist gelöscht... fäddisch!

  4. #4
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    Danke Jungs, klar mit Löschen könnte man sich rausreden.
    Aber das ist schon eine grundsätzliche Frage:
    Angenommen die User wissen, dass wir archivieren und nicht löschen:
    Muss/Kann/Darf ich rausgeben.

    Gruß
    Lutz

  5. #5
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    Wenn es einen richterlichen Beschluss gibt sicher ja, sonst nicht.

  6. #6
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    Da die Beiträge in einen öffentlichen Forum standen, greift auf den Inhalt des Beitrags der Datenschutz nicht. Den kannst/darfst Du so wietergeben. Gegen Kostenerstattung (200.-€, oder so, Deine Zeit ist ja wertvoll)

    Es gibt bei Forenbeiträgen keine gesetzliche Pflicht der Archivierung. Ist er gelöscht, Pech für den Kläger. Sowas soll ja vorkommen, siehe Bundeswehr

    Datenschutzrelevante Daten (realer Username, Adresse, IP Adressen, etc) nur nach behördlicher Aufforderung rausgeben, sonst könnte man Dir einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorwerfen.

  7. #7
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    Danke Dir Ingo,
    dann mache ich den Kindergeburtstag erst gar nicht mir

    Gruß
    Lutz

  8. #8
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    Aber dann solltest Du den Beitrag auch wirklich löschen. Dann kommst Du nicht in Verlegenheit die Unwahrheit zu sagen.

    Weisst ja, wenn man vor Gericht als Zeuge geladen wird unterliegt man der Wahrheitspflicht

  9. #9
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    Selbstverständlich, ich bereinige doch regelmässig die Datenbank, Speicherplatz ist ja schließlich teuer

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