Wirst wohl um nen Anwalt nicht drumrum kommen.
Vom MTV abweichende Regelungen in Einzelverträgen sind m.W. nur gültig,
wenn sie nicht zum Nachteil des AN gehen. Aber - ohne Gewähr.![]()
Ergebnis 1 bis 8 von 8
-
19.07.2007, 15:09 #1
- Registriert seit
- 15.02.2006
- Beiträge
- 14
Wichtige Frage zum Thema Kündigungsfristen!
Hallo,
da ja hier auch einige Rechtsexperten unterwegs sind mal eine Frage zum Thema Kündigungsfristen:
Vorgeschichte:
Gem. MTV Banken habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, habe also frühzeitig am 17.07. zum 30.09. gekündigt.
Andersherum hätte mein Arbeitgeber eine Kdg.-frist von 6 Monaten einzuhalten.
Jetzt ist ein Vertrag aus 1996 (Änderung des Ursprungsvertrages aus 1995) aufgetaucht, den ich nicht in meinen Unterlagen hatte der folgendes besagt:
Verlängert sich die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist, gelten diese Kdg-fristen auch für den Arbeitnehmer.
Demnach ist mein AG der Meinung, dass der Termin 31.12. ist/wäre.
Laut Auskunft eines unserer Betriebsratsmitglieder sind solche Vereinbarungen gem. irgendwelchen Gerichtsurteilen aber unwirksam, der Tarifvertrag hat immer Vorrang vor solchen einzelvertraglichen Vormulierungen, diese wäre somit unwirksam.
Kann das einer der anwesenden "Gelehrten" bestätigen?
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für alle eure Infos, bin echt etwasim Augenblcik.....
Gruß,
wolfi
-
19.07.2007, 15:16 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
19.07.2007, 16:15 #3
- Registriert seit
- 15.02.2006
- Beiträge
- 14
Themenstarter
Danke schonmal für deine Einschätzung.
Somit wäre ich ja im Vorteil, denn die vertragliche Einschränkung geht ja klar zu meinen Lasten, somit würde der MTV ziehen und ich wäre fein raus!
Ggfs. noch andere Meinungen / Einschätzugen.
Ansonsten bleibt mir der Gang zum Anwalt des Vertrauens.
wolfi
-
19.07.2007, 17:08 #4
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
RE: Wichtige Frage zum Thema Kündigungsfristen!
Den Zusatz hast du unterschrieben und kanntest Ihn nicht?
Sprich doch erst mal mit deinem AG, keine Firma möchte einen unwilligen Mitarbeiter behalten, im Gespräch klärt sich so manches Problem.
Wenn die Fronten verhärtet sind, hilft nur der Gang zum Fachanwalt.
-
19.07.2007, 17:09 #5
ich vermute zwei Dinge:
1. Tarifrecht sticht
2. Selbst wenn nicht, bist du als Tarifmitarbeiter definitionsgemäß so bedeutungslos, dass dein AG bei deinem vorfristigen Abgang niemals wird Schadensersatz gelten machen können.
und ich weiss eines..
...eine arbeitsrechtliche Erstberatung ist für lächerlich kleines Geld zu haben.Martin
Everything!
-
19.07.2007, 18:00 #6
- Registriert seit
- 15.02.2006
- Beiträge
- 14
Themenstarter
Vielen Dank Jungs,
vor allem das mit der Bedeutungslosigkeit hört man gerne...
Damit ist es aber bald vorbei
Ansonsten hatte Mostwanted den besten Hinweis: Ein längeres Telefonat mit Cheffe und die Sache scheint geritzt...!
Danke nochmals und Gruß,
wolfi
-
19.07.2007, 18:03 #7ehemaliges mitgliedGast
Ehrlich gesagt würde ich das Gespräch immer vor dem Post suchen, aber ich bin ja noch klein.
-
19.07.2007, 18:03 #8Original von wolfi2006
...
vor allem das mit der Bedeutungslosigkeit hört man gerne...
....
nothin personal...just business...
aber schön, dass es gut gelaufen ist...
Dirk
my thoughts exactly...Martin
Everything!
Ähnliche Themen
-
Wichtige Frage: Kann dieYM Pt. Lünette gestrahlt werden?
Von Rolifan im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 21Letzter Beitrag: 01.02.2009, 21:29 -
Wichtige Frage zum Frosch LV16610
Von meesewolf im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 9Letzter Beitrag: 05.01.2007, 18:47 -
wichtige frage zu tudor submariner in der bucht
Von marcelluswalles im Forum TudorAntworten: 16Letzter Beitrag: 20.06.2005, 09:18
Lesezeichen