Naja, das ist ja eher normal..... abe den Urlaubsanspruch kann er dann mit ins nächste Jahr nehmen..... dafür reicht ein schriftlicher Antrag bei der Personalabteilung, der imho nicht abgelehnt werden kann..... der Anspruch aus dem Vorjahr muss dann nur bis 31.03. genommen sein.....Original von kabubasa
Wenn er ein halbes Jahr Probezeit hat und Urlaubsperre, dann kann ihm das unter Umständen egal sein.Original von Micha-K
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Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
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Ergebnis 1 bis 15 von 15
Hybrid-Darstellung
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05.07.2007, 17:38 #1
RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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