Ist ganz einfach.....Original von blarch
Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen anOriginal von Mawal
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
Gruss
Wolfgang
Der AN hat Beispielsweise 24 Arbeitstage Jahresurlaub..... und verlässt das Unternehmen zum 30.06...... dann hat er bis zu diesem Zeitpunkt 12 Tage.....
Der neue AG stellt ihn zum 01.07. ein und gewährt ihm ebenfalls 12 Tage..... wenn du jemanden für ein halbes Jahr einstellst gewährst du ihm ja nicht einen Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr.....
Anders wäre es nicht kontrollierbar.....
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Baum-Darstellung
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05.07.2007, 17:23 #11
RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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