Original von Mawal
...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...ich dachte immer Urlaub kann bzw. darf man sich (zumindest offiziell) nicht auszahlen lassen. Zumindest müssen beide Parteien zustimmen. Sonst könnte der AG ja wahllos Urlaub streichen und gleichzeit ausbezahlen.
Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen anOriginal von Mawal
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
Gruss
Wolfgang
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05.07.2007, 17:18 #1
RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...
Gruss Wolfgang
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ich dachte immer Urlaub kann bzw. darf man sich (zumindest offiziell) nicht auszahlen lassen. Zumindest müssen beide Parteien zustimmen. Sonst könnte der AG ja wahllos Urlaub streichen und gleichzeit ausbezahlen.
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