D.h. wenn er zustimmt, kann ich die gesetzlichen Bestimmungen ausdehnen??Original von Mawal
du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu!
...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
Jetzt is eh schon zu spät zum Auszahlen, aber es ist blöd, wenn Dir einer sagt, er hat was Anderes und 3 Tage später isser weg...
Danke!
manuel
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05.07.2007, 16:34 #1
RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...
Viele Grüße, Manuel
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