Moin Verkehrsrechtsexperten,
habe heute morgen auf der Straße kurz mit Warnblinklicht gehalten, um mir Brötchen zu kaufen und kassierte prompt ein Ticket. Ich habe irgendwie noch in Erinnerung, dass eine Parkzeit <3 Minuten kein parken, sondern halten ist. Das kann ich zwar nicht beweisen, es war jedoch so. Die Politesse war auch noch da, ich hatte aber keine Lust zu diskutieren.
Frage: Lohnt sich ein Widerspruch oder kurz ärgern und zahlen? Weiß jemand aus dem Kopf, was mich das kostet. Ich bekomme wirklich selten Knöllchen.
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Baum-Darstellung
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18.03.2014, 08:59 #1
Knöllchen wg. Haltens mit Warnblinklicht
Rheinische Grüße, Frank
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