Original von Ticktacktom
Original von X-E-L-O-R
Original von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?

Ich denke nicht.

Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
Das ist eben die Frage, ob er das darf.
Und ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre deren geringstes Problem.

Der Gipfel ist aber, dass unser Rechtsanwalt, der mit dem Fall betraut ist, immer bei mir fragt, ob ICH schon was rausgefunden hätte. Wenn es nach mir ginge, würde dieser FWWA keinen Auftrag mehr von uns bekommen. Aber wie es so ist, er ist mit dem Chef bekannt usw. usw.

CR wäre eine Möglichkeit, allerdings ist die Sache noch zu frisch. Werde aber trotzdem mal bei unserer NL anrufen.
Frank, euer Anwalt scheint ja wirklich ein ganz Großer zu sein......*prust*

Das kannste laut sagen!
Wäre nicht das erste mal, dass ich ihm gewisse "Lösungsansätze" zu unseren Fällen liefere, ohne jetzt überheblich klingen zu wollen.
Haben die paar Semester Jura im Nebenfach doch was gebracht...