creditreform
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Thema: Adresse ausfindig machen
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27.06.2007, 12:01 #1
Adresse ausfindig machen
Wie bekomme ich die neue Adresse von einem ehem. Mieter heraus?
Kurze Erläuterung des Sachverhalts:
Mieter kurz vor der Zwangsräumung unbekannt verzogen. Unsere Ansprüche bleiben natürlich bestehen. Stadt kann auch nicht helfen. Titel haben wir schon, Mieter wird auch anwaltlich vertreten, dieser weigert sich aber Adresse herauszugeben.Gruß Frank
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27.06.2007, 12:02 #2
RE: Adresse ausfindig machen
Martin
Everything!
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27.06.2007, 12:03 #3
RE: Adresse ausfindig machen
landeseinwohneramt!
Gruß
Ibi
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27.06.2007, 12:06 #4
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 605
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27.06.2007, 12:13 #5ehemaliges mitgliedGast
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Ich denke nicht.
Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
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27.06.2007, 12:53 #6
- Registriert seit
- 19.02.2006
- Ort
- near CGN
- Beiträge
- 51
evt. kann Dir hier geholfen werden:
http://suche-nach-personen.de
Viel Erfolg (habe ähnlichen Fall gehabt)
Chris
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27.06.2007, 12:54 #7Original von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Ich denke nicht.
Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
Und ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre deren geringstes Problem.
Der Gipfel ist aber, dass unser Rechtsanwalt, der mit dem Fall betraut ist, immer bei mir fragt, ob ICH schon was rausgefunden hätte. Wenn es nach mir ginge, würde dieser FWWA keinen Auftrag mehr von uns bekommen. Aber wie es so ist, er ist mit dem Chef bekannt usw. usw.
CR wäre eine Möglichkeit, allerdings ist die Sache noch zu frisch. Werde aber trotzdem mal bei unserer NL anrufen.Gruß Frank
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27.06.2007, 12:54 #8Original von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Original von Toppits
Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
Ein Privatdetektiv kann weiterhelfen, will dafür aber Geld haben. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe der Forderung ab. Die Kosten für den Detektiv kannst Du unter Umständen wieder dem Schuldner auferlegen, aber nicht einfach durch den Gerichtsvollzieher; dafür bräuchtest Du dann einen weiteren Titel.
Alles Gute-
NicoIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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27.06.2007, 12:59 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Ich denke nicht.
...nur meine bescheidene Meinung als Anwalt dazu.......schon mal was von anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht gehört ??? Der Anwalt darf noch nicht mal sagen, ob er X oder Y überhaupt als Mandant vertritt, wenn der Mandant dies nicht möchte......
Aber mein Rat zur Adressermittlung: Bei der Post ne Postnachsendeanfrage stellen - das klappt sehr oft, auch bei hartnäckigen Typen, die sich bewußt nicht beim Einwohnermeldeamt ummelden. Gibts extra Vordruckkarten bei jedem Postamt, kostet paar Cent, geht recht rasch mit der Auskunft. Die Jungs möchten nämlich meistens ihre Post nachgesendet bekommen.
Creditreform ist Käse, dort werden nur freiwillige Angaben der betreffenden Person gespeichert oder solche, die offiziell zugänglichen amtlichen Unterlagen entnommen werden (zB Telefon- oder Adressbuch), daher sehr oft veraltet.
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27.06.2007, 13:00 #10ehemaliges mitgliedGastOriginal von X-E-L-O-R
Original von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Ich denke nicht.
Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
Und ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre deren geringstes Problem.
Der Gipfel ist aber, dass unser Rechtsanwalt, der mit dem Fall betraut ist, immer bei mir fragt, ob ICH schon was rausgefunden hätte. Wenn es nach mir ginge, würde dieser FWWA keinen Auftrag mehr von uns bekommen. Aber wie es so ist, er ist mit dem Chef bekannt usw. usw.
CR wäre eine Möglichkeit, allerdings ist die Sache noch zu frisch. Werde aber trotzdem mal bei unserer NL anrufen.
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27.06.2007, 13:01 #11
Was wäre denn rein theoretisch, wenn ich den Gerichtsvollzieher mit Pfändung beauftragen würde? Müsste er die Adresse nicht ausfindig machen?
Gruß Frank
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27.06.2007, 13:05 #12Original von X-E-L-O-R
Was wäre denn rein theoretisch, wenn ich den Gerichtsvollzieher mit Pfändung beauftragen würde? Müsste er die Adresse nicht ausfindig machen?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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27.06.2007, 13:06 #13Original von Ticktacktom
Original von X-E-L-O-R
Original von Toppits
Darf der Anwalt die Auskunft verweigern wenn Du einen Titel hast?
Ich denke nicht.
Wenn der umegzogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat kommt auf jeden Fall noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.
Und ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre deren geringstes Problem.
Der Gipfel ist aber, dass unser Rechtsanwalt, der mit dem Fall betraut ist, immer bei mir fragt, ob ICH schon was rausgefunden hätte. Wenn es nach mir ginge, würde dieser FWWA keinen Auftrag mehr von uns bekommen. Aber wie es so ist, er ist mit dem Chef bekannt usw. usw.
CR wäre eine Möglichkeit, allerdings ist die Sache noch zu frisch. Werde aber trotzdem mal bei unserer NL anrufen.
Das kannste laut sagen!
Wäre nicht das erste mal, dass ich ihm gewisse "Lösungsansätze" zu unseren Fällen liefere, ohne jetzt überheblich klingen zu wollen.
Haben die paar Semester Jura im Nebenfach doch was gebracht...Gruß Frank
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