Original von Schmied
Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..
...lass ich so im raum stehen, weil ich auch keine lust auf eine diskussion habe, die zu keinem zählbarem ergebniss füren wird.
ich kann dir nur versichern, das ich EXAKT das oben beschriebene procedere bereits MEHRFACH praktiziert habe, udn das ganze im vollen paket mit prozente übernahme von versicherung zu versicherung... udn es gab NIE ein problem!
ob das jetzt "kulanz" des hew. versicherungsunetrnehmens war, oder nicht... mir letztendlich auch egal.. ich habe bekommen was ich wollte, und musste nichtmal "bitte-bitte" machen
ob du mir das glaubst, ode rnicht, ist mir rel. egal... ich hätte auf jeden fall nie diesen hinweis gegeben, wenn ich diese erfahrung nicht selber gemacht hätte!...denn aufs "hören-sagen" gebe ich prinzipiell nicht viel!
vielleicht waren die jew. versicherungs-unternehmen auch einfach droh, mich schnell wieder los zu sein *g* :-)
...
Thomas

Hallo Thomas,

lese Dir bitte nochmal meinen Beitrag in Ruhe durch.
Wenn ich während des laufenden Jahres ein Fahrzeug abmelde und das gleiche Fahrzeug (mit gleicher Fahrgestellnummer/muss ich immer angeben) bei einer anderen Versicherung wieder anmelden will, hat die alte Versicherung aufgrund des Jahresvertrages (01.01. bis 01.01.) die älteren Rechte

Wenn Deine Version richtig und machbar wäre (bei Dir war es vielleicht ein Einzelfall auf Kulanz oder sie wollten Dich wegen Schadenhäufigkeit loswerden) würden innerhalb eines laufenden Jahres 1 Million Autofahrer und mehr Ihre Versicherung wechseln, wenn sie eine preiswertere bekommen könnten. Du musst Dir mal die Frage stellen, warum immer am Jahresende die Autofahrer Ihre Versicherung kündigen, um zu einer preiswerteren zu wechseln.

Gruß Manfred