Original von Schmied
manfred
meldest du dein fahrzeug ab, ist der vertrag automatisch erloschen!
meldest du das fahrzeug wieder neu an, kannst du dir deine versicherung frei wählen!
besorg dir ne doppelkarte, und gut iss!
ich habe beruflich NICHTS mit autos zu tun, habe aber in den letzten 20 jahren ca. 25-30 fahrzeuge auf meinen namen neu zugelassen... von wiederanmeldungen mal ganz abgesehen!
das hat mit "veralbern" nichts zu tun, ein kfz vertrag ist an ein ZUGELASSENES fahrzeug insofern gebunden, als das es dabei auf REGULÄREM weg kündigungsfristen gibt.
wird das fehrzeug jedoch abgemeldet, ist das fahrzeug schlag mitternacht des abmeldetags nicht mehr versichert, ergo ist der vertrag nicht mehr existent! ...ja, das bedeutet, das man am abmeldetag mit den entstempelten nummernschildern noch fahren darf, und trotzdem noch versicherungsschutz besteht!die meisten cops schauen zwar recht scheel, aber bis dato mussten sich alle nach rücksprache mit der zentrale davon überzeugen lassen, das dies absolut rechtens ist!
udn wenn ich ein nicht zugelassenes fahrzeug (was es ja am tag NACH der abmeldung ist) anmelde, kann ich mir die versicherung aussuchen!
...
Thomas

Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..

Selbstverständlich kannst Du ein Fahrzeug abmelden und bei einer anderen Versicherung ein neues Fahrzeug anmelden. Dies ist natürlich möglich.

Ein Kfz.Versicherungsvertrag läuft immer vom 01.01 bis 01.01.. Wenn man so verfahren würde wie Du es beschreibst, käme dies einer Kündigung eines laufenden Vertrages gleich. Das gibt es nicht in Deutschland. Es geht also nur so, wie im ersten Absatz beschrieben.