Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Air-King
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    frage an Rechtsexperten (Arbeitsrecht)

    Hallo zusammen,

    ich habe in Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel (sagen wir mal eines Freundes) ein paar Fragen. Folgendes Zenario:

    - der Freund hat nach einer Bewerbung ein (sehr lukratives) Angebot erhalten.
    - der potenzielle neue Arbeitgeber hätte ihn gerne so früh wie möglich (irgendwie klar)
    - Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende (also 30.09./01.10.)
    - die Einstellung/der Arbeitsvertrag muß beim neuen Arbeitgeber noch durch den Betriebsrat abgesegnet werden, erfolgt in ca. 2 Wochen
    - dann erfolgt anschließend auch die hochoffizielle Vertragsunterzeichnung

    Was würdet Ihr tun, bereits jetzt kündigen in der Hoffnung, dass nichts schiefgeht und ein früherer Termin zu realisieren ist oder warten bis nach Vertragsunterzeichnung?

    Es wurde seitens des neuen Arbeitgebers eine "Absichtserklärung" angeboten als Grundlage für Gespräche mit dem bisherigen Arbeitgeber.

    Sollte der Freund seine Wechselabsichten dem Vorgesetzten auf Grundlage dieser Absichtserklärung mündlich mitteilen? Mit der schriftl. Kündigung kann ja dann noch bis nach der Vertragsunterzeichnung gewartet werden....

    So jetzt gebt mir mal eure Ratschläge, damit mein Kumpel nicht dumm sterben muß,

    Gruß und Dank,

    Wolfi

  2. #2
    Administrator Avatar von PCS
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    Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Früher kommt er ja scheinbar
    nicht raus. Warum soll er denn dann jetzt schon kündigen?

    Wenn der Betriebsrat das in 2 Wochen absegnet, reicht es doch dann immer
    noch zu kündigen.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #3
    Deepsea
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    Absichtserklärung reicht nicht.
    Erst wenn es ein unterschriebenes Angebot vom neuen Arbeitgeber gibt, sollte man bei aktuellen Arbeitgeber Laut geben...

    wie Percy schon sagt, die Zeitschiene ist hier problemlos...
    THE WEEK SHOULD HAVE

  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    wenn der BR sich stur stellt, kann der der neue AG deinen buddy nicht einstellen...


    von daher würde ich mal gelassen die Zustimmung abwarten...


    ...was es auch gibt....ein Vorvertrag, aus dem hätte dein buddy dann Schadenserstzansprüche an den neuen AG, fallls es mit dem neuen Job nicht klappt...



    ...am Ende ist die entscheidende Frage wie ist das Verhältnis zwischen neuem AG und seinem BR, wenn das gut ist, ist die Zustimmung Formsache...


    na,ja und dann gibt es noch die Möglichkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens...aber das wird hier jetzt zu kompliziert...
    Martin

    Everything!

  5. #5
    Air-King
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    Themenstarter
    Schon mal Danke für die Infos.

    Sicher habt ihr Recht, dass keine Eile geboten ist. Hintergrund ist aber der, dass bei frühzeitiger Bekanntgabe ggfs. auch eine frühere Freistellung als eben Ende Sept./Anfang Okt. zu erreichen wäre... (z.B. Ende August)

    Die BR-Zustimmung sollte wohl Formsache sein.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Original von wolfi2006
    Die BR-Zustimmung sollte wohl Formsache sein.
    Ich kenne Unternehmen da verlangt der Betriebsrat ersteinmal die Vakanz innerhalb des Betriebes auszuschreiben.

    Wenn da jemand ohne dieses Verfahren eingestellt werden soll hat das Personalbüro gleich verschissen.

    Rechtsverbindlich unterschriebenen Arbeitsvertrag abwarten, dann mit dem jetzigen Arbeitgeber an einen Tisch setzen und Aufhebungsvertrag abschließen, warum sollten die nicht zustimmen, der geht ja eh.

    Übrigens habe ich es im Bekanntenkreis auch schon erlebt das Arbeitgeber miteinander gekungelt haben, sprich wirb mir den mal ab, lass den warten, wiege den in Sicherheit und wenn er gekündigt hat sag Sorry.

    Dann hat man leider die A-Karte.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  7. #7
    Deepsea
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    Unabhänig vom Arbeitsrecht:

    Auf den entgültigen Arbeitsvertrag, stillschweigend warten - dann mit bisherigen Arbeitgeber sprechen. Welches Interesse hat er jemanden weiter zu bezahlen der eh schon formell und geistig gekündigt hat? Wenns um Führungspositionen geht erfolgt sogar eine Freistellung die gutes Geld für den AG kostet.

    Einfach miteinander reden wenn alles in trocken Tüchern ist, zu einer einvernehmlichen Lösung kommen - man sieht sich im Leben bekanntlich immer mindestens zweimal.

    Gruß

    hpl
    Hommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!

  8. #8
    jo.. man sieht sich imemr zweimal.. und wenn der alte AG sich partout querstellt, würde ich einfach mal in einem 4-augen gespräch mit dem verantwortlichen (personal-) chef freundlich anfragen, ob eine ausserordentliche kündigung mit garantierter leistungsbereitschaft des AN bis zum letzten tag nicht gegenüber einem unentschuldigten fehlen und daraus resultierender fristloser kündigung vorzuziehen wäre ...aber dieses gespräch BITTE ohne zeugen! *g*
    ...
    Thomas
    Warum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
    - Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
    - Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
    [/Chauvie OFF]

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    auf keinen Fall vor Erhalt des Vertrages kündigen, ist die neue Position evtl. eine Leitende iSd. BetrVG ? Dann ist die Zustimmung des BR sowieso obsolet.
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

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