Original von grafzahl
Besten Dank Euch allen!

also werden wir es mit einer Quittung ohne Steuer versuchen,
wenn es eine Rechnung sein muss dann Netto + 7% MwSt.

Gruß Pete & Nicole
Gute und schlechte Idee:

Quittung ohne Steuer ist eine richtige Möglichkeit.

Wenn es eine Rechnung sein soll: unbedingt ohne Umsatzsteuer! Die Künstlerin ist nicht verpflichtet, bei einem einmaligen Verkauf (wenn wir nun nicht über zigtausend Euro reden) Umsatzsteuer einzunehmen und abzuführen.

Es gilt weiter, was ich oben geschrieben habe.

Wenn BlackRS schreibt: "Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuerausweis, da Leistender umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG", dann ist das das Gleiche wie mein "Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 Abs. 1 UStG", nur ist meine Formulierung die bei Finanzämtern gebräuchliche.

Auch der Hinweis von Mostwanted "Künstler sind Freiberufler und Ihre Werke sind, wenn sie selbst von Hand erschaffen werden mit 7% MwSt zu berechnen." mag grundsätzlich richtig sein - es geht auch ohne jede Umsatz-/Mehrwertsteuer.

N.