Künstler sind Freiberufler und Ihre Werke sind, wenn sie selbst von Hand erschaffen werden mit 7% MwSt zu berechnen. Das erspart den Gang zum Gewerbeamt und die Kosten für Gewerbesteuer(Wenn verdient wird) und IHK.

Mwst. wird aber nur ausgewiesen wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist. Beim Verkauf eines Bildes stellt man am geschicktesten eine Quittung aus. Für den Käufer ist das nicht relevant, da die Vorsteuer sowieso nur ein durchlaufender Posten ist. Diese würde ja ZUSÄTZLICH entstehen.

Beispiel: Bild kostet 1000 Euro. Quittung über 1000.
Als Freiberufler müsste dann 1000 zzgl% 7% berechnet werden.

Der Käufer kann (Wenn er Firma ist) 7% vom FA wiederbekommen, Du musst die 7% sowieso abführen.

Absetzen kann der Käufer (Im Rahmen seiner Möglichkeit) nur die 1000 Euro für die Anschaffung. Die Vorsteuer hat damit nichts zu tun.


Als Freiberufler kannst du auch Kosten geltend machen. Materialien, Aufwand und z.B. Fahrtkosten (Privat,30cent pro KM). Wenn man dadurch am Anfang Verluste schreibt, kann man gezahlte Lohnsteuer wieder bekommen, interessant wenn der mann viel verdient und die Frau erst mal Verluste macht. Nach ein paar Jahren muss Gewinn erzielt werden bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein, sonst wird Liebhaberei unterstellt.

Wer sich als Freiberufler selbständig macht, kann über die Künstlersozialkasse 50% der Krankenkassengebühr erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem GESCHÄTZTEN Einkommen. Wer 5000 im Jahr angibt, zahlt ca. 60 Euro im Monat für die komplette Krankenkasse :-)

Wenn es hier nur um einmalig max 500 Euro geht, langt eine Quittung und gut ist.