Original von NicoH
Zusatz "Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 Abs. 1 UStG" anzufügen.



Der einmalige Verkauf eines Bildes begründet keine Steuerpflicht, da es an der Nachhaltigkeit fehlt.

Wenn du/deine Freundin aber trotzdem eine Rechnung/Quittung ausstellen soll/will, dann aber bitte nicht steuerfrei schreiben, weil das nicht richtig ist. Die Steuerbefreiungen sind einzig in §§ 4-4b UStG geregelt.

Schreibe: "Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuerausweis, da Leistender umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG".

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