Sie braucht keine Umsatzsteuer-ID. Die braucht nur, wer umsatzsteuerlich geführt wird und im/mit dem Ausland Geschäfte treibt.
Sie muss auch kein Gewerbe anmelden. Das müsste sie erst, wenn sie das Malen zu einer gewerblichen Tätigkeit macht, also zu einer dauernden, auf Gewinn gerichteten Tätigkeit (was bei *einem* Bild noch nicht gegeben ist, zumindest die Dauerhaftigkeit sollte da nicht gegeben sein).
Sie kann eine Rechnung schreiben - kein Problem. Dabei sollte sie ihre persönliche Steuernummer anfügen und die Einnahmen natürlich versteuern (Anlage GSE, dort unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit). Die Rechnung umfasst natürlich nur das Künstlerhonorar ohne Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer). Es hilft, den Rechnungsbetrag ausdrücklich als Nettobetrag zu bezeichnen und den Zusatz "Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 Abs. 1 UStG" anzufügen.
Diese Rechnung kann der Käufer für seine Steuerunterlagen (zum Absetzen/Abschreiben) verwenden.
Nico
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Baum-Darstellung
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20.06.2007, 18:45 #3Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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