Wenn sie eine Rechnung ausstellt, braucht sie eine Umsatzsteuer-ID Nummer. Die bekommt nur, wer ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist prinzipiell kein Problem und kostet sehr wenig, eine Personengesellschaft ist so schnell gegründet wie ein Lottoschein ausgefüllt ist. Freischaffende Künstlerin macht einen Unterschied bei Krankenkasse etc., aber nicht bei der Steuer - die müssen auch Künstler zahlen. Ob sie steuerpflichtig ist, hängt von den zu erwartenden Umsätzen ab. Bei einem Bild wird das wohl nicht nötig sein. Der Erlös wird wie jeder Erlös behandelt: VK - geltende gemachte Kosten (Material, Werbungskosten, Transport etc.) = Gewinn und der wird entsprechend auf den Jahresverdienst angerechnet. Höchstgrenzen gibt es nicht, du kannst in D so viel verdienen, wie du magstOb sie sich selbständig machen darf, hängt auch von ihrem Arbeitgeber ab - manchmal gestatten die keine derartigen Konstrukte.
Aber warum auf Rechnung? Eine Quittung tuts doch völlig, auch wenn der Käufer ein Geschäftsmann ist.
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Baum-Darstellung
-
20.06.2007, 18:30 #2Beste Grüße, Tobias
I didn't say it's fun
Ähnliche Themen
-
CLK Baureihe 208: Frage zum Privatverkauf
Von X-E-L-O-R im Forum Technik & AutomobilAntworten: 3Letzter Beitrag: 28.02.2011, 20:40 -
Privatverkauf Käufer will Uhr zurückggeben!!
Von PadPK im Forum Off TopicAntworten: 48Letzter Beitrag: 29.07.2010, 17:05 -
was sollte ich beim privatverkauf beachten?
Von SoccaRoo13 im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 20Letzter Beitrag: 11.06.2009, 12:49 -
Vorgehensweise bei Privatverkauf
Von bolloninabollo im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 9Letzter Beitrag: 09.10.2007, 12:33




Ob sie sich selbständig machen darf, hängt auch von ihrem Arbeitgeber ab - manchmal gestatten die keine derartigen Konstrukte.
Zitieren
Lesezeichen