Wenn sie eine Rechnung ausstellt, braucht sie eine Umsatzsteuer-ID Nummer. Die bekommt nur, wer ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist prinzipiell kein Problem und kostet sehr wenig, eine Personengesellschaft ist so schnell gegründet wie ein Lottoschein ausgefüllt ist. Freischaffende Künstlerin macht einen Unterschied bei Krankenkasse etc., aber nicht bei der Steuer - die müssen auch Künstler zahlen. Ob sie steuerpflichtig ist, hängt von den zu erwartenden Umsätzen ab. Bei einem Bild wird das wohl nicht nötig sein. Der Erlös wird wie jeder Erlös behandelt: VK - geltende gemachte Kosten (Material, Werbungskosten, Transport etc.) = Gewinn und der wird entsprechend auf den Jahresverdienst angerechnet. Höchstgrenzen gibt es nicht, du kannst in D so viel verdienen, wie du magst Ob sie sich selbständig machen darf, hängt auch von ihrem Arbeitgeber ab - manchmal gestatten die keine derartigen Konstrukte.

Aber warum auf Rechnung? Eine Quittung tuts doch völlig, auch wenn der Käufer ein Geschäftsmann ist.