Oder nimm Harzer Käse ....![]()
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Nee im Ernst:
Erst dachte ich auch gleich daran, die letzte Seite mit dem "Finale" fein säuberlich herauszutrennen.
Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:
Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
- nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
- für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder.
EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
Ergebnis 21 bis 40 von 63
Thema: und schon wieder Ebay
-
04.06.2007, 11:21 #21Daytona
- Registriert seit
- 22.02.2004
- Beiträge
- 2.348
Kein Link zur Auktion?
Würd ja gerne mal wissen, über welche Beträge man hier redet.
Ansonsten unsfrei schicken und das Wechselgeld reinlegen. Vielleicht mit Bemerkung, dass auf negative oder neutrale Bewertung das gesamte juristische Potenzial ausgeschöpft wird.Viele Grüße,
Eiko.
-
04.06.2007, 11:27 #22.
Gruß joo
.

-
04.06.2007, 11:56 #23
RE: und schon wieder Ebay
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst.Original von Submaniac...
- senden -> Er ist der Arsch der er ohnehin ist und gewonnen hätte er auch noch dabei...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
04.06.2007, 12:34 #24
RE: und schon wieder Ebay
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
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04.06.2007, 12:49 #25
RE: und schon wieder Ebay
Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kannOriginal von watchman
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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04.06.2007, 12:54 #26ehemaliges mitgliedGast
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04.06.2007, 12:58 #27
nee oder? ihr macht witze...

lol wenn ich aufstehe stehen immer schon zehn vorher auf wohl
gibt wohl nix was es nicht gibt...
so werd mir jetzt mal den link zu gemüte führen
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04.06.2007, 13:11 #28Find ich super !Original von joo
Oder nimm Harzer Käse ....

...
Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:
Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
- nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
- für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder.
EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
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04.06.2007, 14:16 #29
RE: und schon wieder Ebay
Schon ein Mal (notwendigerweise) praktiziert, lange her.Original von watchman... nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Meistens erledigt sich das aber von selbst weil die Kandidaten in 90 Tagen so viel shice gebaut habe, dass sie sich über den Status "ehemaliges Mitglied" freuen dürfen ...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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04.06.2007, 14:20 #30ehemaliges mitgliedGast
RE: und schon wieder Ebay
PS: Ich hatte bisher 3x Stress mit Ebayern - alle kamen aus -.de
Ich hatte bisher 12x Stress mit Ebyaern, die kamen alle aus Madagaskar.
Was für eine Aussage.
Hattest halt Pech.
Ich würde es ihm übrigens nicht schicken.
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04.06.2007, 14:20 #31
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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04.06.2007, 14:49 #32Original von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
Andreas
First 7
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04.06.2007, 15:03 #33LOOOOOOOOOOOOOOOLOriginal von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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04.06.2007, 15:09 #34
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04.06.2007, 15:11 #35Glashaus, Kiki????????Original von Kiki Lamour
LOOOOOOOOOOOOOOOLOriginal von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.06.2007, 15:16 #36Original von Vanessa
Glashaus, Kiki????????Original von Kiki Lamour
LOOOOOOOOOOOOOOOLOriginal von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
gibts da überhaupt nen automaten??

aber mal im ernst:
sicherlich würde ich ned alles bei egay durch gehenlassen, aber wenn mal einer sowas abzieht in nem halben jahr, da würd ich nicht eine sekunde überlegen und ihm das verdammte buch schicken (vielleicht noch einmal schnell reinsniefen
)
aber daraus nen staatsakt zu machen, ne fehlt mir auch die geduld...Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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04.06.2007, 15:18 #37ehemaliges mitgliedGast
Schon Klar Kiki, die meiste Zeit geht bei dir ja mit Uhrenverkaufen drauf. *ggg*
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04.06.2007, 15:20 #38
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04.06.2007, 15:25 #39
RE: und schon wieder Ebay
Original von newharry
Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kannOriginal von watchman
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Hätte ich auch vorgeschlagen. Gibt es jemanden im Forum, der das schon ausprobiert hat, ob es auch funzt?Gruss, Udo aus Berlin
# Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #

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04.06.2007, 15:27 #40
Mann könnte ihn auch das Buch schicken und den Kaufpreis zurücküberweisen ( wenn es nicht ganz so teuer war)
Und auf das Buch den Aufkleber:
"Deine Armut ****t mich an"
Wär mir der Spass wert, wenn ich mir sein Gesicht vorstelle
Andreas
First 7
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