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  1. #21
    Daytona
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    Kein Link zur Auktion?

    Würd ja gerne mal wissen, über welche Beträge man hier redet.

    Ansonsten unsfrei schicken und das Wechselgeld reinlegen. Vielleicht mit Bemerkung, dass auf negative oder neutrale Bewertung das gesamte juristische Potenzial ausgeschöpft wird.
    Viele Grüße,
    Eiko.

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Oder nimm Harzer Käse ....

    Nee im Ernst:

    Erst dachte ich auch gleich daran, die letzte Seite mit dem "Finale" fein säuberlich herauszutrennen.

    Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:

    Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
    Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
    - nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
    - für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
    In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder.

    EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
    .
    Gruß joo
    .


  3. #23
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    RE: und schon wieder Ebay

    Original von Submaniac...
    - senden -> Er ist der Arsch der er ohnehin ist und gewonnen hätte er auch noch dabei...
    Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst.

    Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...

    Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #24
    Partyminister Avatar von watchman
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    RE: und schon wieder Ebay

    Original von paddy


    Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...


    Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...

    Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
    hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?

    dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...

    nur eine überlegung oder schon praktiziert?

  5. #25
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    RE: und schon wieder Ebay

    Original von watchman
    Original von paddy


    Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...


    Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...

    Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
    hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?

    dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...

    nur eine überlegung oder schon praktiziert?
    Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kann
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  6. #26
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    Gast

  7. #27
    Partyminister Avatar von watchman
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    nee oder? ihr macht witze...

    lol wenn ich aufstehe stehen immer schon zehn vorher auf wohl

    gibt wohl nix was es nicht gibt...


    so werd mir jetzt mal den link zu gemüte führen

  8. #28
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Original von joo
    Oder nimm Harzer Käse ....

    ...

    Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:

    Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
    Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
    - nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
    - für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
    In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder.

    EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
    Find ich super !
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  9. #29
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    RE: und schon wieder Ebay

    Original von watchman... nur eine überlegung oder schon praktiziert?
    Schon ein Mal (notwendigerweise) praktiziert, lange her.

    Meistens erledigt sich das aber von selbst weil die Kandidaten in 90 Tagen so viel shice gebaut habe, dass sie sich über den Status "ehemaliges Mitglied" freuen dürfen ...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #30
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: und schon wieder Ebay


    PS: Ich hatte bisher 3x Stress mit Ebayern - alle kamen aus -.de

    Ich hatte bisher 12x Stress mit Ebyaern, die kamen alle aus Madagaskar.

    Was für eine Aussage.

    Hattest halt Pech.

    Ich würde es ihm übrigens nicht schicken.

  11. #31
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  12. #32
    Day-Date Avatar von avernas
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    Original von OrangeHand
    Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.

    Andreas

    First 7

  13. #33
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    Original von OrangeHand
    Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
    LOOOOOOOOOOOOOOOL

    oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  14. #34
    Flauschi Avatar von spacedweller
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  15. #35
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von Kiki Lamour
    Original von OrangeHand
    Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
    LOOOOOOOOOOOOOOOL

    oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
    Glashaus, Kiki????????
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  16. #36
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    Original von Vanessa
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    Original von OrangeHand
    Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile.
    LOOOOOOOOOOOOOOOL

    oder "EC-Automat im Pascha/Köln"
    Glashaus, Kiki????????

    gibts da überhaupt nen automaten??

    aber mal im ernst:
    sicherlich würde ich ned alles bei egay durch gehenlassen, aber wenn mal einer sowas abzieht in nem halben jahr, da würd ich nicht eine sekunde überlegen und ihm das verdammte buch schicken (vielleicht noch einmal schnell reinsniefen )

    aber daraus nen staatsakt zu machen, ne fehlt mir auch die geduld...
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  17. #37
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Schon Klar Kiki, die meiste Zeit geht bei dir ja mit Uhrenverkaufen drauf. *ggg*

  18. #38
    Partyminister Avatar von watchman
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  19. #39
    Deepsea Avatar von Udo
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    RE: und schon wieder Ebay

    Original von newharry
    Original von watchman
    Original von paddy


    Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...


    Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...

    Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
    hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?

    dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...

    nur eine überlegung oder schon praktiziert?
    Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kann


    Hätte ich auch vorgeschlagen. Gibt es jemanden im Forum, der das schon ausprobiert hat, ob es auch funzt?
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  20. #40
    Day-Date Avatar von avernas
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    Mann könnte ihn auch das Buch schicken und den Kaufpreis zurücküberweisen ( wenn es nicht ganz so teuer war)

    Und auf das Buch den Aufkleber:

    "Deine Armut ****t mich an"

    Wär mir der Spass wert, wenn ich mir sein Gesicht vorstelle
    Andreas

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