Ich habe Anfang April als Urlaubsspaß ein kleines Schlauchboot mit 5 PS-Motor gekauft.
Das Boot war neu mit 24 Monate Garantie.
Der Motor ist gebraucht mit große Inspektion bekommen, mit 12 Monaten Garantie.
Obwohl ursprünglich als ein Objekt angeboten, habe ich 2 getrennte Rechnungen bekommen.
Ich bin dann 1 mal mit dem Boot gefahren, der Motor verreckte dauernd. Darauf hat der Lieferant den Motor abholen lassen und repariert (angebl. Zündkerze defekt)- hat fast 4 Wochen gedauert!
Beim 2. Versuch lief der Motor immerhin 1.5 Stunden- dann wieder das gleiche. Mein 'Geschäftspartner' hat mir darauf jetzt eine Zündkerze geschickt...
A. Kann ich das als 2. Nachbesserungsversuch geltend machen und versuchen für das Geschäft eine Rückabwicklung einzuleiten?
B. Ich befürchte, daß ich in diesem Fall nur den Motor zurückgeben kann- oder kann ich das Ursprüngliche Bundle als Kaufgegenstand zusammenfassen? (Ohne Motor ist der Gegenstand für mich ja quasi unbrauchbar)
C. Muß ich damit rechnen, daß ich nicht den ganzen Kaufpreis zurückbekomme?
Danke für Eure Tips.
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Baum-Darstellung
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03.06.2007, 21:26 #1
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Eine juristische Frage zu Kaufverträgen
Schöne Grüße
Der Sascha.
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