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  1. #1
    schalke1960
    Gast

    Frage an die Rechtsexperten!

    Habe mal da eine sehr wichtige Frage,
    Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
    Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?
    Danke im voraus

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Frage fällt dir wirklich früh ein........ genau aus dem Grunde sollte man sich im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles einen Anwalt nehmen, der solche Sachen geltend machen kann und im übrigen von der gegnerischen HAftpflichtversicherung bezahlt werden muß.

  3. #3
    schalke1960
    Gast
    Die Sache liegt beim Anwalt,nur es sind bis dato noch nicht alle Forderungen beglichen worden

  4. #4
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    und was sagt dein Anwalt dazu ?

  5. #5
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    6.762
    Beim Totalschaden kommts drauf an, ob Du die Schüssel hast trotzdem reparieren lassen, ob Du Dir n neues Auto gekauft hast ( Nachfolgefahrzeug ), oder ob Du GAR NIX gemacht hast. Wenn Du gar nix gemacht hast und eigentlich grad auch kein neues Auto brauchst, gibts auch keinen Nutzungsausfall.
    Wenn Du Dir dringedn n Auto kaufen musstest, innerhalb von n paar Tagen oder wenigen Wochen, gibts Nutzungsausfall. Ein halbes Jahr später gilt nicht, denn dann liegt kein "Nutzungswille" vor.
    Haste trotz Totalschaden reparieren lassen, gibts Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur. Selber reparieren gilt übrigens ebenfalls NICHT
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  6. #6
    Deepsea Avatar von Matthias S.
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    1.050

    RE: Frage an die Rechtsexperten!

    Original von schalke1960
    Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
    Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?
    Ich gehe davon aus, das es ein Gutachten gibt.
    Dort stehen max. Nutzungsausfall b.z.w. Wiederbeschaffungsdauer drin.
    In der Praxis meist 10-12 Arbeits -Tage.
    Gruß

    Matthias

    PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.
    Nichts hält länger als ein Provisorium.
    Gruß
    Matthias


  7. #7
    schalke1960
    Gast
    Ja danke für die Antworten

  8. #8
    officially certified Avatar von cardealer
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    06.02.2006
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    Beiträge
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    Braucht man nicht die Zulassung des neuen Autos um den Ausfall geltend zu machen
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  9. #9
    Deepsea Avatar von Matthias S.
    Registriert seit
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    Original von Matthias S.
    PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.
    Nichts hält länger als ein Provisorium.
    Gruß
    Matthias


  10. #10
    officially certified Avatar von cardealer
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    Original von Matthias S.
    Original von Matthias S.
    PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.
    ja du gehst davon aus aber ist es auch so
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

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