Die Frage fällt dir wirklich früh ein........ genau aus dem Grunde sollte man sich im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles einen Anwalt nehmen, der solche Sachen geltend machen kann und im übrigen von der gegnerischen HAftpflichtversicherung bezahlt werden muß.
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Thema: Frage an die Rechtsexperten!
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11.05.2007, 11:38 #1schalke1960Gast
Frage an die Rechtsexperten!
Habe mal da eine sehr wichtige Frage,
Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?
Danke im voraus
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11.05.2007, 11:43 #2ehemaliges mitgliedGast
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11.05.2007, 11:45 #3schalke1960Gast
Die Sache liegt beim Anwalt,nur es sind bis dato noch nicht alle Forderungen beglichen worden
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11.05.2007, 11:59 #4
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11.05.2007, 12:50 #5
Beim Totalschaden kommts drauf an, ob Du die Schüssel hast trotzdem reparieren lassen, ob Du Dir n neues Auto gekauft hast ( Nachfolgefahrzeug ), oder ob Du GAR NIX gemacht hast. Wenn Du gar nix gemacht hast und eigentlich grad auch kein neues Auto brauchst, gibts auch keinen Nutzungsausfall.
Wenn Du Dir dringedn n Auto kaufen musstest, innerhalb von n paar Tagen oder wenigen Wochen, gibts Nutzungsausfall. Ein halbes Jahr später gilt nicht, denn dann liegt kein "Nutzungswille" vor.
Haste trotz Totalschaden reparieren lassen, gibts Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur. Selber reparieren gilt übrigens ebenfalls NICHTGruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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11.05.2007, 13:19 #6
RE: Frage an die Rechtsexperten!
Original von schalke1960
Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?
Dort stehen max. Nutzungsausfall b.z.w. Wiederbeschaffungsdauer drin.
In der Praxis meist 10-12 Arbeits-Tage.
Gruß
Matthias
PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.Nichts hält länger als ein Provisorium.
Gruß
Matthias
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11.05.2007, 13:26 #7schalke1960Gast
Ja danke für die Antworten
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11.05.2007, 15:28 #8
Braucht man nicht die Zulassung des neuen Autos um den Ausfall geltend zu machen
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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11.05.2007, 15:50 #9Original von Matthias S.
PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.Nichts hält länger als ein Provisorium.
Gruß
Matthias
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11.05.2007, 16:34 #10Original von Matthias S.
Original von Matthias S.
PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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