Original von simon
Originally posted by Andreas
Denn nicht nur die Veröffentlichung der PN´s ist untersagt.....auch wenn Tobias da anderer Meinung ist, das er als Empfänger der Eigentümer ist, sondern das Urheberrecht liegt beim Versender.....so ist auch das abändern von PN´s nicht erlaubt....Urheberrecht....
Ich denke nicht, dass in solchen Faellen das Urheberrecht einschlaegig ist, da ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass eine PN in dessen Schutzbereich faellt.

§ 1 UrhG

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.


§ 2 UrhG Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Sorry, der Inhalt einer PN unterliegt dem Urheberrecht....es geht um inhalteliche Verbreitung und nicht um die Verbreitung fremder PN´s....Verbreitung im Sinne, von unerlaubter Veröffentlichung....denn wenn ich deinen Vorstellungen folge kann ich meine persönlichen, geistigen Schöpfungen auch in einer PN weiter geben....und darf vor dem Gestez davon ausgehen, das der Inhalt in meiner PN, dem Urheberrecht-/schutz unterliegt......



Gruß Andreas