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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's

    So, ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Lebenssachverhalt hören:

    A und B sind Mitglieder eines Internetforums, B ist auch Moderator. Von RLX ist hier übrigens nicht die Rede.

    A und B streiten sich über bestimmte Dinge. Dieser Streit wird ausschließlich mittels nichtöffentlicher PN's ausgetragen, von beiden seiten mit durchaus harten Worten.

    Nachdem dies eine Weile hin- und hergeht, ist B offensichtlich mit der Situation mental oder psychisch überfordert und macht im Forum einen Thread auf, in dem er ausschließlich die an ihn gerichteten PN's von A öffentlich macht und harsch kritisiert; seine eigenen, ebenfalls krass formulierten PN's an A macht er natürlich nicht öffentlich, um sich keine Blöße zu geben.

    Damit A aber auf diese Veröffentlichung an sich vertraulicher PN's nicht mehr reagieren kann, wirft B den A auch noch sofort nach dem Öffentlichmachen der PN's aus dem Forum. Damit kann A sich gegen die öffentlich gemachten Anfeindungen nicht mehr zu Wehr setzen und hierzu nichts mehr schreiben.

    Was ist von so einem Verhalten des B zu halten ?
    Wie seht ihr die Veröffentlichung vertraulicher PN's in einem Extra-Thread ?

  2. #2
    Prinzessin Avatar von botti800
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    PN ist PN bleibt PN und geht niemanden was an... deshalb PN
    Zucht & Ordnung! 180

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Red_Sub69
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    RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's

    Das finde ich - in der geschilderten Form zumindest - zum *****n!

    Was die juristische Seite betrifft, da bist Du ja deutlich qualifizierter, als ich.

  4. #4
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Geht gar nicht. Wenns thematisch tasächlich ins Forum passen sollte ( was eher unwahrscheinch ist ) und ALLE etwas angehen würde, dann bitte komplett inkl. der iegenen PNs und ohne den A auszuschliessen.
    Prinzipiell werden aber gar keine PNs veröffentlicht. Sonst wärens ja keine PNs mehr.

    Aber so wie das hier geschehen ist, zeugt das nicht gerade von Selbstbewusstsein, gesunder Konfliktfähigkeit und vor allem von Anstand. Eher Feigheit vor dem Feinde
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  5. #5
    Administrator Avatar von PCS
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    Eine PN ist eine PN und ein Beitrag ist ein Beitrag. Eine PN hat im Forum
    nichts zu suchen.

    Als Admin / Mod ist es allerdings manchmal sinnvoll, sozusagen als warnendes
    Beispiel, auch eine PN zu veröffentlichen. Dies DARF meines Erachtens aber
    nur dann passieren, wenn KEINERLEI Rückschlüsse auf den Absender zu
    ziehen sind.

    Alles andere finde ich persönlich extrem bedenklich.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    PCS:

    Doch, der Absender der PN's hat sich aus dem Inhalt der PN's ohne weiteres ergeben, zumindest für weite Kreise der Member.

  7. #7
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    wenn es keine PNs wären, sondern herkömmliche Briefe ... dürfte man diese dann veröffentlichen ???

    Menschlich gesehen natürlich ist das Verhalten des B völlig daneben, aber wie sieht es rechtlich aus??

    Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  8. #8
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von Maga

    Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???

    Das ist eine gute Frage. Das fragte ich mich anfangs - um mal kurz ein wenig
    vom Thema wegzugehen - auch bei der Veröffentlichung von "Fragen an
    den Verläufer" bei ebay.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  9. #9
    Gesperrter User
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    Veröffentlichung von adressierten (An einen bestimmten Empfänger gerichtete Emails,PM ect.) elektronischen Schreiben:

    Ein Urteil zum Thema veröffentlichen von PM und Email in Foren:

    "Da die Geheimhaltungsinteressen des Klägers überwiegen, haben die Richter die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung festgestellt. Da der Beklagte in diesem Fall keine strafbewehrte Unerlassungserklärung abgegeben hat, besteht auch Wiederholungsgefahr. Das Gericht sprach dem Kläger ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu."



    Eindeutig ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Aus moralischer Sicht sowieso verwerflich. Deshalb sollte man NICHTS schreiben was man nicht auch sagen würde. Und bedenkt, das PMs und Emails von den Betreibern problemlos gelesen werden können. Unverschlüsselte Emails sind wie Postkarten, da kann auch jeder mitlesen.

  10. #10
    Gesperrter User
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    Original von PCS
    Original von Maga

    Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???

    Das ist eine gute Frage. Das fragte ich mich anfangs - um mal kurz ein wenig
    vom Thema wegzugehen - auch bei der Veröffentlichung von "Fragen an
    den Verläufer" bei ebay.
    Hier hat der Fragesteller doch die Option das Feld "Veröffentlichung gewünscht" zu selektieren,entscheidet also selbst über die mögliche Veröffentlichung seiner Frage?

  11. #11
    Administrator Avatar von PCS
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    Oh. Dann war das aber nicht immer so.....
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #12
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's

    Menschlich ist diese Vorgehensweise, sagen wir mal arm.

    Rechtlich kennst Du Dich besser aus, aber meiner Meinung nach, begibt sich der Moderator und Betreiber des Forums auf extrem dünnes Eis, wenn er einen Anderen "verunglimpft".

    Ich sag nur:

    Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

    EDIT: Da es ja Deine PN's waren, und Du diese nicht veröffentlichen wolltest, liegt da nich noch ein Verstoß gegen das Urheberrecht , bzw Datenschutz vor ?

  13. #13
    Gesperrter User
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    2.689
    schäbig -- kleinkariert -- unterste Schublade -- saufeige usw. usw.

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Eine öffentliche Darstellung von PN's kann man nicht gutreden.

    Gr,
    István

  15. #15
    Deepsea
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    1.277

    RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's

    Da sich für mich, na ja, nennen wir mal Kinderstube, aus guten Gründen eine Veröffentlichung von PN, wie es der Name ja schon sagt: persönlich... verbietet, halte ich nichts von dem Vorgehen - daher kratzt mich die rechtliche Seite nur am Rande.....

    Andererseits war aus der Entwicklung, bei längerer Beobachtung - wenn auch aus der Ferne aus, die sich abzeichnete, ja mit so etwas zu rechnen. Ziehende soll man ziehen lassen, die wiedrum sollens gut sein lassen.....so ein Forum ist ja kein Jahrmarkt der Eitelkeiten.....
    Servus,
    Andi

    Valdez: "......oder 100$ zahlen!"

  16. #16
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Naja, eine PN ist imho Eigentum des Empfängers. Wenn mich jemand in einer PN heftig beleidigen würde, würde ich die gegen ihn verwenden - wenn ich denn nicht die Größe hätte, sie zu ignorieren.

    Ich habe hier einmal eine PN veröffentlicht und würde es wieder tun, aber dabei ging es um die Klärung einer rechtlichen Frage und der Schreiber der PN blieb anonym.

    Richtig abgeschmackt - ja, sogar bodenlos abgeschmackt ist es, den Kontrahenten aus dem Forum zu schmeißen und zeitgleich auf ihn einzuhacken. Manmanman, wie mächtig uncool.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #17
    Freccione Avatar von Knipser
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    Irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor. Ich komme nur nicht drauf, wo ich sie schon gelesen habe.
    Allerdings ist das bereits ein Jahr her.


    Jedenfalls heißt PN private/persönliche Nachricht und sollte nicht öffentlich gemacht werden. Schon gar nicht, wenn es in dieser Art abläuft.


    Gruß
    Harry
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  18. #18
    Freccione Avatar von Terminator
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    Normaler Weise unterliegt der PN Verkehr einer gewissen Diskretion, denke ich.

    Zieht einer den Säbel, sehe ich mich allerdings genötigt, dies auch zu tun.

    Bezgl. SC Angeboten hätte ich allerdings keine Skrupel, die unverschämten PN`s diverser Spassemacken zu veröffentlichen, und sogar mit Nickname !!!

    Manchmal geht es nur mit der Holzhammermethode !!

    Privatkriege sollten untereinander, ohne Öffentlichkeit, geführt werden.......

    Gruss

    Terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Dank Gregors Hinweis haben sich auch schon die Gerichte mit so was zu beschäftigen gehabt :

    Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört auch die Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das LG Köln (Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) hatte aktuell zu entscheiden, ob das ungefragte Veröffentlichen von eMails auf einer fremden Webseite einen diesbezüglichen Verstoß darstellt.

    Der Kläger hatte eine geschäftliche eMail an einen bestimmten Adressatenkreis versandt. Ein unerkannt gebliebener Empfänger hatte diese Mail an einen Dritten weitergeleitet, der die Mail auf seiner Webseite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Der beklagte Seitenbreiter wurde vom Kläger im Wege einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie die Kosten für die vorangegangene Abmahnung zu übernehmen.

    Der Beklagte ist dagegen der Ansicht, er habe durch die Veröffentlichung keine fremden Rechte verletzt und beantragte, die Klage abzuweisen. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und sah in dem Verhalten des Beklagten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen." Auch habe der Kläger durch das Versenden der Mail nicht den heimischen Bereich verlassen und in eine öffentliche Sphäre begeben. Die wäre nur der Fall gewesen, wenn der Kläger die Mail an einen nicht abgrenzbaren Personenkreis geschickt hätte. Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.

    Da die Geheimhaltungsinteressen des Klägers überwiegen, haben die Richter die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung festgestellt. Da der Beklagte in diesem Fall keine strafbewehrte Unerlassungserklärung abgegeben hat, besteht auch Wiederholungsgefahr. Das Gericht sprach dem Kläger ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

    Fazit:
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet im Internet aufgrund der schnellen und problemlosen Verbreitung von Inhalten immer öfter Anwendung. Deshalb muss man als Seitenbetreiber besonders darauf achten, keine fremden Rechte zu verletzten. Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, ist dabei immer im Wege einer umfassenden Interessensabwägung vorzunehmen.

  20. #20
    Original von PCS
    Eine PN ist eine PN und ein Beitrag ist ein Beitrag. Eine PN hat im Forum
    nichts zu suchen.

    Als Admin / Mod ist es allerdings manchmal sinnvoll, sozusagen als warnendes
    Beispiel, auch eine PN zu veröffentlichen. Dies DARF meines Erachtens aber
    nur dann passieren, wenn KEINERLEI Rückschlüsse auf den Absender zu
    ziehen sind.

    Alles andere finde ich persönlich extrem bedenklich.
    Da würde ich - bin aber kein Jurist - auch überhaupt kein Problem drin sehen. Eher schon die Pflicht, durch die Publikmachung Schaden von anderen Members abzuhalten, es steckt ja eine gute Absicht dahinter.
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


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