PN ist PN bleibt PN und geht niemanden was an... deshalb PN
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08.05.2007, 09:30 #1ehemaliges mitgliedGast
Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's
So, ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Lebenssachverhalt hören:
A und B sind Mitglieder eines Internetforums, B ist auch Moderator. Von RLX ist hier übrigens nicht die Rede.
A und B streiten sich über bestimmte Dinge. Dieser Streit wird ausschließlich mittels nichtöffentlicher PN's ausgetragen, von beiden seiten mit durchaus harten Worten.
Nachdem dies eine Weile hin- und hergeht, ist B offensichtlich mit der Situation mental oder psychisch überfordert und macht im Forum einen Thread auf, in dem er ausschließlich die an ihn gerichteten PN's von A öffentlich macht und harsch kritisiert; seine eigenen, ebenfalls krass formulierten PN's an A macht er natürlich nicht öffentlich, um sich keine Blöße zu geben.
Damit A aber auf diese Veröffentlichung an sich vertraulicher PN's nicht mehr reagieren kann, wirft B den A auch noch sofort nach dem Öffentlichmachen der PN's aus dem Forum. Damit kann A sich gegen die öffentlich gemachten Anfeindungen nicht mehr zu Wehr setzen und hierzu nichts mehr schreiben.
Was ist von so einem Verhalten des B zu halten ?
Wie seht ihr die Veröffentlichung vertraulicher PN's in einem Extra-Thread ?
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08.05.2007, 09:34 #2Zucht & Ordnung! 180
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08.05.2007, 09:35 #3
RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's
Das finde ich - in der geschilderten Form zumindest - zum *****n!
Was die juristische Seite betrifft, da bist Du ja deutlich qualifizierter, als ich.
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08.05.2007, 09:42 #4
Geht gar nicht. Wenns thematisch tasächlich ins Forum passen sollte ( was eher unwahrscheinch ist ) und ALLE etwas angehen würde, dann bitte komplett inkl. der iegenen PNs und ohne den A auszuschliessen.
Prinzipiell werden aber gar keine PNs veröffentlicht. Sonst wärens ja keine PNs mehr.
Aber so wie das hier geschehen ist, zeugt das nicht gerade von Selbstbewusstsein, gesunder Konfliktfähigkeit und vor allem von Anstand. Eher Feigheit vor dem FeindeGruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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08.05.2007, 09:43 #5
Eine PN ist eine PN und ein Beitrag ist ein Beitrag. Eine PN hat im Forum
nichts zu suchen.
Als Admin / Mod ist es allerdings manchmal sinnvoll, sozusagen als warnendes
Beispiel, auch eine PN zu veröffentlichen. Dies DARF meines Erachtens aber
nur dann passieren, wenn KEINERLEI Rückschlüsse auf den Absender zu
ziehen sind.
Alles andere finde ich persönlich extrem bedenklich.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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08.05.2007, 09:45 #6ehemaliges mitgliedGast
PCS:
Doch, der Absender der PN's hat sich aus dem Inhalt der PN's ohne weiteres ergeben, zumindest für weite Kreise der Member.
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08.05.2007, 09:49 #7
wenn es keine PNs wären, sondern herkömmliche Briefe ... dürfte man diese dann veröffentlichen ???
Menschlich gesehen natürlich ist das Verhalten des B völlig daneben, aber wie sieht es rechtlich aus??
Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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08.05.2007, 09:51 #8Original von Maga
Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???
Das ist eine gute Frage. Das fragte ich mich anfangs - um mal kurz ein wenig
vom Thema wegzugehen - auch bei der Veröffentlichung von "Fragen an
den Verläufer" bei ebay.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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08.05.2007, 09:57 #9
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Veröffentlichung von adressierten (An einen bestimmten Empfänger gerichtete Emails,PM ect.) elektronischen Schreiben:
Ein Urteil zum Thema veröffentlichen von PM und Email in Foren:
"Da die Geheimhaltungsinteressen des Klägers überwiegen, haben die Richter die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung festgestellt. Da der Beklagte in diesem Fall keine strafbewehrte Unerlassungserklärung abgegeben hat, besteht auch Wiederholungsgefahr. Das Gericht sprach dem Kläger ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu."
Eindeutig ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Aus moralischer Sicht sowieso verwerflich. Deshalb sollte man NICHTS schreiben was man nicht auch sagen würde. Und bedenkt, das PMs und Emails von den Betreibern problemlos gelesen werden können. Unverschlüsselte Emails sind wie Postkarten, da kann auch jeder mitlesen.
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08.05.2007, 09:59 #10
- Registriert seit
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- Beiträge
- 11.439
Original von PCS
Original von Maga
Habe ich als Schreiber ein Recht auf Nicht-Veröffentlichung ???
Das ist eine gute Frage. Das fragte ich mich anfangs - um mal kurz ein wenig
vom Thema wegzugehen - auch bei der Veröffentlichung von "Fragen an
den Verläufer" bei ebay.
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08.05.2007, 10:00 #11
Oh. Dann war das aber nicht immer so.....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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08.05.2007, 10:02 #12
RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's
Menschlich ist diese Vorgehensweise, sagen wir mal arm.
Rechtlich kennst Du Dich besser aus, aber meiner Meinung nach, begibt sich der Moderator und Betreiber des Forums auf extrem dünnes Eis, wenn er einen Anderen "verunglimpft".
Ich sag nur:
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
EDIT: Da es ja Deine PN's waren, und Du diese nicht veröffentlichen wolltest, liegt da nich noch ein Verstoß gegen das Urheberrecht , bzw Datenschutz vor ?
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08.05.2007, 10:08 #13
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- 2.689
schäbig -- kleinkariert -- unterste Schublade -- saufeige usw. usw.
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08.05.2007, 10:12 #14ehemaliges mitgliedGast
Eine öffentliche Darstellung von PN's kann man nicht gutreden.
Gr,
István
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08.05.2007, 10:15 #15
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- 20.10.2006
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- 1.277
RE: Vertraulichkeit / Öffentlichmachen von PN's
Da sich für mich, na ja, nennen wir mal Kinderstube, aus guten Gründen eine Veröffentlichung von PN, wie es der Name ja schon sagt: persönlich... verbietet, halte ich nichts von dem Vorgehen - daher kratzt mich die rechtliche Seite nur am Rande.....
Andererseits war aus der Entwicklung, bei längerer Beobachtung - wenn auch aus der Ferne aus, die sich abzeichnete, ja mit so etwas zu rechnen. Ziehende soll man ziehen lassen, die wiedrum sollens gut sein lassen.....so ein Forum ist ja kein Jahrmarkt der Eitelkeiten.....Servus,
Andi
Valdez: "......oder 100$ zahlen!"
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08.05.2007, 10:17 #16
Naja, eine PN ist imho Eigentum des Empfängers. Wenn mich jemand in einer PN heftig beleidigen würde, würde ich die gegen ihn verwenden - wenn ich denn nicht die Größe hätte, sie zu ignorieren.
Ich habe hier einmal eine PN veröffentlicht und würde es wieder tun, aber dabei ging es um die Klärung einer rechtlichen Frage und der Schreiber der PN blieb anonym.
Richtig abgeschmackt - ja, sogar bodenlos abgeschmackt ist es, den Kontrahenten aus dem Forum zu schmeißen und zeitgleich auf ihn einzuhacken. Manmanman, wie mächtig uncool.Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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08.05.2007, 10:22 #17
Irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor. Ich komme nur nicht drauf, wo ich sie schon gelesen habe.
Allerdings ist das bereits ein Jahr her.
Jedenfalls heißt PN private/persönliche Nachricht und sollte nicht öffentlich gemacht werden. Schon gar nicht, wenn es in dieser Art abläuft.
Gruß
HarryHarry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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08.05.2007, 10:23 #18
Normaler Weise unterliegt der PN Verkehr einer gewissen Diskretion, denke ich.
Zieht einer den Säbel, sehe ich mich allerdings genötigt, dies auch zu tun.
Bezgl. SC Angeboten hätte ich allerdings keine Skrupel, die unverschämten PN`s diverser Spassemacken zu veröffentlichen, und sogar mit Nickname !!!
Manchmal geht es nur mit der Holzhammermethode !!
Privatkriege sollten untereinander, ohne Öffentlichkeit, geführt werden.......
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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08.05.2007, 10:31 #19ehemaliges mitgliedGast
Dank Gregors Hinweis haben sich auch schon die Gerichte mit so was zu beschäftigen gehabt :
Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört auch die Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das LG Köln (Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) hatte aktuell zu entscheiden, ob das ungefragte Veröffentlichen von eMails auf einer fremden Webseite einen diesbezüglichen Verstoß darstellt.
Der Kläger hatte eine geschäftliche eMail an einen bestimmten Adressatenkreis versandt. Ein unerkannt gebliebener Empfänger hatte diese Mail an einen Dritten weitergeleitet, der die Mail auf seiner Webseite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Der beklagte Seitenbreiter wurde vom Kläger im Wege einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie die Kosten für die vorangegangene Abmahnung zu übernehmen.
Der Beklagte ist dagegen der Ansicht, er habe durch die Veröffentlichung keine fremden Rechte verletzt und beantragte, die Klage abzuweisen. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und sah in dem Verhalten des Beklagten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen." Auch habe der Kläger durch das Versenden der Mail nicht den heimischen Bereich verlassen und in eine öffentliche Sphäre begeben. Die wäre nur der Fall gewesen, wenn der Kläger die Mail an einen nicht abgrenzbaren Personenkreis geschickt hätte. Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Da die Geheimhaltungsinteressen des Klägers überwiegen, haben die Richter die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung festgestellt. Da der Beklagte in diesem Fall keine strafbewehrte Unerlassungserklärung abgegeben hat, besteht auch Wiederholungsgefahr. Das Gericht sprach dem Kläger ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Fazit:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet im Internet aufgrund der schnellen und problemlosen Verbreitung von Inhalten immer öfter Anwendung. Deshalb muss man als Seitenbetreiber besonders darauf achten, keine fremden Rechte zu verletzten. Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, ist dabei immer im Wege einer umfassenden Interessensabwägung vorzunehmen.
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08.05.2007, 12:55 #20Original von PCS
Eine PN ist eine PN und ein Beitrag ist ein Beitrag. Eine PN hat im Forum
nichts zu suchen.
Als Admin / Mod ist es allerdings manchmal sinnvoll, sozusagen als warnendes
Beispiel, auch eine PN zu veröffentlichen. Dies DARF meines Erachtens aber
nur dann passieren, wenn KEINERLEI Rückschlüsse auf den Absender zu
ziehen sind.
Alles andere finde ich persönlich extrem bedenklich.Gruss, Udo aus Berlin
# Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #
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